Durch die Klima- und Energiekrise wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien immer dringlicher. Das Land Baden-Württemberg treibt daher den Bau von Windkraftanlagen voran. Die Anstalt öffentlichen Rechts (ForstBW) kündigt deshalb an, dass sie im Frühjahr 2023 eine Potenzialfläche zwischen Heidelberg-Ziegelhausen und Schönau für die Errichtung von Windkraftanlagen öffentlich zur Pacht anbieten wird. Interessierte Betreiber können sich dann mit einem Angebot zur Nutzung der Fläche bei ForstBW bewerben.

Die Fläche liegt im Wesentlichen im Bereich nördlich des Weilers Hasselbacherhof in Schönau sowie in den Bereichen Münchel und Lärchengarten in der Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau. Circa 400 Hektar befinden sich auf Schönauer Gemarkung und knapp 200 Hektar auf Heidelberger Gebiet. Die Areale sind vollständig im Eigentum des Landes.

Die rechtlichen und politischen Vorgaben des Landes wurden in den vergangenen Monaten in mehreren Punkten geändert, um den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg voran zu treiben. Eine Fläche zwischen Heidelberg und Schönau war bereits in der Vergangenheit untersucht, vom Nachbarschaftsverband jedoch nicht weiterverfolgt worden. Das Land kann als Eigentümerin der Waldflächen die Ausschreibung ohne Zustimmung der Kommunen oder des Nachbarschaftsverbandes vornehmen. Die beteiligten Behörden betonen, dass damit noch keine Genehmigung von Windkraftanlagen verbunden ist.

Mit der Veröffentlichung der Potenzialfläche sucht das Land zunächst interessierte Betreiber von Windrädern auf der betreffenden Fläche. Dem Gewinner des Angebotsverfahrens obliegt es dann, konkrete Umsetzungspläne auszuarbeiten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nur wenn ihm dies gelingt, kann er – gegebenenfalls unter entsprechenden Auflagen – auf der ausgeschriebenen Fläche Windkraftanlagen errichten.

Für die Windkraftnutzung sehr gut geeignete Fläche

ForstBW teilt mit, dass es sich bei dieser Fläche nach eingehender Prüfung um eine für die Windkraftnutzung sehr gut geeignete Fläche handelt und einen wichtigen Baustein zum Ausbau der erneuerbaren Energien darstellt. Bereits seit 2012 stellt ForstBW landesweit Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2021 wurde das Ziel formuliert, dass in Baden-Württemberg 1.000 Windenergieanlagen entstehen sollen und der Staatswald hierfür Flächen für rund 500 Anlagen bereitstellen soll.

In einer seit 2021 intensivierten Vermarktungsoffensive hat ForstBW bislang bereits 19 Windkraftstandorte angeboten. Die Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau bietet sowohl bezüglich ihrer Windhöffigkeit (überwiegend über 250 W/m²), ihrer langgestreckten Nord-Südausrichtung sowie der Größe von rund 550 Hektar Planungsfläche (Potenzialflächen) für mögliche Windenergieanlagen hervorragende Voraussetzungen. Sie zählt damit zu den herausgehobenen Standorten in den Staatswäldern des Landes, bei denen keine bekannten Hindernisse gegen eine Windkraftnutzung sprechen. Von ForstBW wird diese Fläche zunächst bereitgestellt und an einen Projektierer verpachtet. Dieser legt auf der Grundlage umfangreicher Gutachten zum Artenschutz, zur Ermittlung der exakten Windhöffigkeit, zu Erschließungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Zuwegungen etc. erst fest, ob und wo die einzelnen Windenergieanlagen entstehen können.

ForstBW legt großen Wert darauf, die Standortkommunen rechtzeitig vor einer Ausschreibung der Fläche über das Vorhaben und die Hintergründe zu informieren und begrüßt es sehr, dass beide Städte, Heidelberg und Schönau, die Notwendigkeit eines Windkraftausbaues unter den Vorzeichen der Energiewende, zunehmender Autarkie und der Klimakrise ebenfalls sehen. ForstBW wird diese Windkraftflächen nun zeitnah in einem Angebotsverfahren veröffentlichen. Die Auswertung des Angebotsverfahrens wird voraussichtlich im 2. Quartal erfolgen. Dann könnte im Jahr 2024 die Gutachtenerstellungen durch die Projektierer erfolgen und sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anschließen. Windräder werden sich frühestens wohl erst im Jahr 2026 drehen. Weitere detailliertere Informationen erfolgen bei solchen Windkraftprojekten durch den Projektierer, welcher dann während seiner Planungsphase auch konkretere Angaben machen kann und die Öffentlichkeit informiert.

 

(Quelle: Forst BW, Stadt Heidelberg und Stadt Schönau)