Die Stadt Ludwigshafen aktualisiert derzeit den Lärmaktionsplan. Dabei können die Bürger vom 4. September bis zum 15. Oktober 2023 über ein Online-Formular auf der städtischen Webseite störende Lärmquellen, die vom Verkehr oder Industrieanlagen ausgehen, nennen und Schutzmaßnahmen vorschlagen. In Betracht kommen dabei Lärmquellen des Straßenverkehrs, der Straßen- und Hafenbahn, von Industrieanlagen, Fluglärm oder von Eisenbahnen.

Zu finden ist das Formular unter:
www.ludwigshafen.de/laermaktionsplan

Alle Anregungen werden auf Realisier- und Finanzierbarkeit geprüft, dokumentiert und dann zusammen mit den noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus den vergangenen Lärmaktionsplänen zur Diskussion gestellt. Meldungen zu Lärm von Eisenbahnen des Bundes werden weitergeleitet an das Eisenbahn-Bundesamt. Dieses Amt ist zuständig für Lärm an Schienenwegen des Bundes. Als Hintergrundinformation zur persönlichen Betroffenheit durch Umgebungslärm steht für die Teilnehmer ebenfalls eine aktuelle Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlage

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist Bestandteil des Lärmaktionsplans. Dieser ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür hat die Europäische Union im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten seit 2008, regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre den Lärm an Hauptverkehrs- und Haupteisenbahnlinien, an Großflughäfen und in Ballungsräumen zu kartieren und Lärmaktionspläne auszuarbeiten, mit denen Lärmproblemen und -auswirkungen begegnet werden kann.

 

(Quelle: Stadt Ludwigshafen)