Seit einigen Jahren ist die Haltung von Legehennen in Legebatterien in Deutschland verboten. Gleichbedeutend mit artgerechter Tierhaltung ist dieses Verbot trotzdem nicht. Qualvolle Haltung in sogenannten Kleingruppen-Käfigen mit nur 0,8 qm Platz pro Tier und das Töten von männlichen Legehuhn-Küken sind weiterhin erlaubt.

Um tierfreundliche Erzeuger zu unterstützen, gibt es beim Eierkauf einiges zu beachten. Anlässlich des „Welt-Eier-Tages“ am 11. Oktober erklärt der BUND Hessen, wie man beim Eierkauf zum Tierwohl beitragen kann. Denn der aufgedruckte Code auf dem Ei verrät einiges über die Herkunft:

0 – ökologische Erzeugung; artgerechte Haltung und biologisches Futter
1 – Freilandhaltung; viel Auslauf, aber konventionelles Futter
2 – Bodenhaltung; kein Käfig, aber wenig Platz
3 – Käfighaltung (auch „Kleingruppen“ oder „Kleinvoliere“); grausame Tierquälerei und Salmonellenrisiko

Dank des Ländercodes DE kann man heimische Produkte leicht erkennen. Der BUND empfiehlt Eier mit dem Code 0-DE. Leider müssen verarbeitete Eier, z.B. in Nudeln oder Fertiggerichten, nicht gekennzeichnet werden. Der BUND fordert auch hier eine Kennzeichnungspflicht.

Und wer sich noch mehr für das Tierwohl einsetzen möchte: Mittlerweile wirken einige Initiativen auch dem Küken-Töten entgegen: Zum einen gibt es Eier aus „Bruderhahn-Aufzucht“, bei der auch die männlichen Küken der Legehennen großgezogen werden. Zum anderen die Haltung von Zweinutzungshühnern. Diese Rassen können sowohl zur Eier- als auch zu Fleischerzeugung gehalten werden. Das heißt, die Henne eignet sich zur Eierproduktion und die Hähne gleichzeitig zur Mast. Anhand der Eierschachtel erkennt man leicht, welche Initiative die Erzeuger unterstützen.

 

(Quelle: Presse-Info des BUND Landesverband Hessen e.V.)