Landauer Katzen dürfen künftig nur noch ins Freie, wenn sie gekennzeichnet, registriert und kastriert sind. Mit der von Tierschützerinnen und Tierschützern geforderten Katzenschutzverordnung will die Stadtverwaltung eine unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen verhindern. Die Satzung tritt zum 1. März 2024 in Kraft.

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Die Stadt Landau schützt Katzen künftig mit einer neuen Verordnung. Symbolfoto aus dem Tierheim Maria Höffner in Landau. Foto: Stadt Landau

„Viele Städte und Gemeinden auch bei uns in der Region haben Katzenschutzverordnungen, um Leid bei verwilderten Katzen zu minimieren“, erläutert der Landauer Ordnungsdezernent Lukas Hartmann. „Dem schließen wir uns als Stadt Landau im kommenden Jahr nun an, auch, damit es keinen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen in der Südpfalz gibt. Wichtig: Wir erlassen eine sogenannte große Katzenschutzverordnung, also inklusive Kastrationspflicht.“

Was bedeutet das für die Katzen-Besitzerinnen und -Besitzer in Landau? Ihre Tiere, egal, ob weiblich oder männlich, dürfen künftig nur noch dann frei draußen unterwegs sein, wenn sie etwa mit einem Chip gekennzeichnet sowie registriert und auch kastriert sind. Ausnahmen können auf Antrag und mit tierärztlicher Bescheinigung für Zuchtkatzen und für nicht zeugungsfähige bzw. unfruchtbare Katzen gemacht werden.

Die neue Katzenschutzverordnung wird für das gesamte Stadtgebiet gelten. Die Stadt hat sie im Amtsblatt vom 20. November 2023 öffentlich bekanntgegeben.

Dieses kann unter www.landau.de/amtsblatt eingesehen werden.

 

(Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)