Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wird erstmalig in dieser Legislaturperiode das Jahresziel beim Ausbau der Solarenergie im Land erreichen. Das sei begrüßenswert, so der Landesverband Solarenergie. Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass in den beiden Jahren zuvor die Ziele nicht erreicht wurden und das 1,5 Gradziel zur Klimaerwärmung gerissen werde. Die erneute Anhörung am kommenden Donnerstag zum Landessolargesetz müsse genutzt werden, um endlich substanzielle Verbesserungen einzuarbeiten, so der Verband in einer Stellungnahme.

Der Wirtschaftsverband VWU weist noch mal auf die grundsätzliche Diskussion hin. Es müsse CO2 massiv reduziert werden, um das Pariser Klimaziel zu erreichen. Der Umstand, dass die rheinland-pfälzische Ampelregierung in den letzten drei Jahren Ziele beim Windkraftausbau und in in den letzten zwei Jahre beim Solarausbau nicht erreicht habe, sei nicht lapidar. Denn dadurch wurde zu viel fossile Energieträger genutzt und damit das CO2-Restbudget unverhältnismässig hoch ausgenutzt. Damit sei das Erreichen des völkerrechtlich verbindlichen 1,5 Gradziel kaum noch einzuhalten.

Die Verbände fordern deshalb die Ausweitung des Gesetzes auf alle gewerblichen Gebäude. Die Ausnahmeregelungen für die öffentliche Hand und die Landwirtschaft sei nicht mehr zeitgemäß, genauso wie eine Beschränkung auf mittelständische und große Unternehmen. Bei Neubauten und Dachsanierungen, bei privaten Immobilienbesitzer lediglich „PV-Ready“ vorzusehen, also die Pflicht zur Verlegung von Leerrohre zur späteren Nachrüstung von PV-Anlagen, wie es der Gesetzesentwurf der Ampelregierung vorsieht, sei nicht ausreichend. Schließlich könnten Dachflächen auch an Dritte verpachtet werden, so dass nicht unbedingt eine eigene Investition erfolgen müsse. Zudem müsse auch über zinslose Darlehen der KfW und der landeseigenen ISB oder Crowdfunding und Klimafondsmodelle zur Finanzierung nachgedacht werden.

Auch die Begrenzung der Solarpflicht auf den Neubau von großen Parkflächen müsse überdacht werden. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hätten deshalb schon die Pflicht auf 35 Stellplätze reduziert. Rheinland-Pfalz müsse hier nachziehen und darüber hinaus regeln, dass auch Solaranlagen auf bestehenden Parkplätzen errichtet werden. Schließlich werde der öffentliche Raum stark geprägt von versiegelten Verkehrsflächen. Hier seien Doppelnutzungen angebracht, wie beispielsweise bei Straßen, Radwegen, Schienennetzen, Böschungen oder Schallschutzwänden.

Aufgrund der neuen Modultechniken sollten auch vermehrt Gebäudefassaden, Fahrzeuge und Gebäude der städtischen Infrastruktur für Solaranlagen in Betracht gezogen werden. Ebenfalls viel Spielraum für die Solarstromgewinnung sei aufgrund der kleinräumlichen Landwirtschaft und vieler Sonderkulturen wie Wein, Obst, Gemüse oder Tabak bei sogenannten Agri-PV-Anlagen vorhanden.

 

(Quelle: VWU – Verband für Wirtschaft und Umwelt / LSE – Landesverband Solarenergie Rheinland-Pfalz)