Für Hochwasser- und Polderflächen im Landkreis Germersheim gilt die gleiche Regelung wie im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sofern alle Vorgaben eingehalten werden, können die überschwemmten Flächen im Zuge der höheren Gewalt (Art. 4 VO(EU)Nr. 640/2014) anerkannt werden. Die Antragssteller müssen Änderungen an der im Agrarantrag 2021 gemeldeten Flächen gegenüber den beantragten Flächen, die aufgrund des Extremwetterereignisses geschädigt wurden, melden der:
Kreisverwaltung Germersheim
FB 32 Umwelt- und Landwirtschaft, Sachgebiet Agrarförderung
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Die Meldung muss unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte oder der Anspruchsberechtigte hierzu in der Lage ist, das Schadensereignis zu melden, erfolgen.
Zur Meldung des Schadensereignisses muss die „Anlage Hochwasser 2021“ ausgefüllt werden. Eine entsprechende Anlage finden Betroffene unter www.kreis-germersheim.de/agrar. Dieser Meldung sind Nachweise des Schadensereignisses beizufügen, die belegen, dass es sich um Fälle höherer Gewalt handelt.
(Quelle: Landkreis Germersheim)