Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, die von der Stadt Ludwigshafen bewirtschaftet werden, ist an allen dort aufgestellten Parkscheinautomaten der Hinweis ergänzt worden, dass für Verkehrsteilnehmer, die elektrisch betriebene und entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge führen, die Nutzung der Flächen gebührenfrei ist. Neben der Gebührenpflicht entfällt für E-Fahrzeuge auch die zeitliche Befristung des Parkens, falls eine solche besteht. Der hinzugefügte Hinweis auf den Automaten macht nun explizit auf diese Erleichterungen aufmerksam.

Der Stadtrat hatte zuvor einer dafür notwendigen Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung von Parkplätzen im Stadtgebiet zugestimmt.

 

(Quelle: Stadt Ludwigshafen)