Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten und dem unrechtmäßigen Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige entgegenzuwirken, führt das Jugendamt der Stadt Landau in Kooperation mit dem städtischen Ordnungsamt demnächst wieder Testkäufe durch. Ebenso werden Glückspielstätten und andere Einrichtungen, deren Zutritt durch das Jugendschutzgesetz reglementiert ist, kontrolliert.
„In rund zwei Dritteln der Fälle wurden bei den bisherigen Testkäufen Verstöße festgestellt“, berichtet Stadtjugendpfleger Arno Schönhöfer. Eine erschreckende Bilanz, denn: „Alkohol und Tabak sind nach den Ergebnissen aktueller Studien die am weitesten verbreiteten Suchtmittel unter Kindern und Jugendlichen. Dabei kann deren Konsum gerade bei Minderjährigen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Außerdem verfestigen sich gerade im Jugendalter Einstellungen und Haltungen gegenüber Alkohol und Tabak, die auch das zukünftige Verhalten maßgeblich bestimmen.“
Um Minderjährige zu schützen, den Alkohol- und Tabakmissbrauch zu begrenzen und Suchtschäden zu vermeiden, ist laut Jugendschutzgesetz die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit an Kinder verboten und für Jugendliche reglementiert. Die Abgabe von Tabakwaren in der Öffentlichkeit ist erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlaubt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Amtliche Testkäufe mit minderjährigen Auszubildenden beziehungsweise Anwärterinnen und Anwärtern des öffentlichen Dienstes sollen dazu beitragen, die Überwachung zu verstärken.
Die Testpersonen werden vor dem ersten Einsatz geschult. Es findet auch eine Nachbereitung der Einsätze statt. Informationen zum Jugendschutz erteilt Stadtjugendpfleger Schönhöfer bei der Jugendförderung Landau (Waffenstraße 5). Telefonisch ist er unter 0 63 41/13 51 70 zu erreichen. Für interessierte Betriebe und Gewerbetreibende können bei Bedarf auch Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten werden.
(Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)