Das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium hat sein Social Media-Rahmenkonzept um den Bereich „Werbung auf Facebook“ erweitert. Zuvor hatte das MKUEM die Zulässigkeit von Microtargeting, also das Bewerben von Beiträgen auf Facebook mittels Zielgruppenauswahl, rechtlich prüfen lassen. Ein im März vorgestelltes Gutachten kam zu dem Schluss, dass Microtargeting nicht nur im Sinne der staatlichen Informationspflicht zulässig, sondern im Sinne des Sparsamkeitsgebotes auch sinnvoll ist. Dabei müssen alle Prinzipien staatlichen Informationshandelns befolgt werden: die Grundsätze der Allgemeinzugänglichkeit der Information, das Sachlichkeits- und Richtigkeitsgebot, das Neutralitätsgebot sowie das Verbot der Wahlwerbung.

Transparenzversprechen eingelöst / Zielgruppenauswahl offengelegt

Die Behörde kommt nun weiterhin ihrem Transparenzversprechen nach und legt die Zielgruppenauswahl, das sogenannte Microtargeting, auch für künftige Postings offen. Die Auswahl ist im Social Media-Rahmenkonzept einsehbar. Dieses wird nun regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Das Social Media-Rahmenkonzept ist abrufbar unter:
https://s.rlp.de/SocialMediaRahmenkonzept

Diesen Link findet man auch auf der Facebook-Seite des MKUEM im Bereich „Info“.

 

(Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Rheinland-Pfalz)