„Die Klimakrise schreitet weiter voran und wir spüren die Auswirkungen immer stärker. In unseren Wäldern können wir das ganz deutlich sehen: Hitze und Trockenheit schaden insbesondere den Fichten und extreme Stürme haben vielerorts kahle Flächen hinterlassen. Waldbesitzende stehen vor der großen Herausforderung, die Wälder zu erhalten und gleichzeitig klimastabile Mischwälder neu zu entwickeln. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden. Mit unserem 12-Punkte-Plan und der Extremwetterrichtlinie haben wir bereits 2019 umfangreiche Hilfen und Förderungen geschaffen. Nun haben wir die bereits sehr gut angenommene Extremwetterrichtlinie erweitert: Zu den Förderangeboten zur Aufarbeitung von geschädigten Bäumen und zum Schutz der Wälder wurden nun die Förderungen bei der Verkehrssicherung und bei der Wiederbewaldung ergänzt“, erklärte Hessens Umweltministerin Priska Hinz am 21. April 2021 in Wiesbaden.
Extremwetterrichtlinie bietet erweiterte Förderung für Waldbesitzer
Mit der neuen Richtlinie wird außerdem die Förderung für den Wiederaufbau des Waldes noch umfangreicher als bisher unterstützt und auf wissenschaftlich fundierte Waldentwicklungsziele ausgerichtet. Die gemeinsam mit der Nordwestdeutschen forstlichen Versuchsanstalt und dem Hessischen Waldbesitzverband erarbeiteten Waldentwicklungsziele sind Grundlage für das Förderangebot und weisen den Weg zu einem klimastabilen Wald der Zukunft.
Die erweiterte Extremwetterrichtlinie beinhaltet finanzielle Unterstützungen im Privat- und Kommunalwald in der Verkehrssicherung, damit die Gefahren, die von geschädigten und absterbenden Bäumen für Menschen ausgehen, beseitigt werden können. Die Kosten für komplizierte Sicherheitsfällungen eines Baumes einschließlich Absperrung erreichen schnell einen vierstelligen Betrag. Gerade kleine Forstbetriebe können diese Leistungen nicht ohne eine wirksame Unterstützung erbringen. „Die hessischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer leisten für unsere Gesellschaft wertvolle Beiträge. Private und kommunale Forstbetriebe brauchen jetzt unsere Unterstützung, um den Wald in seinen vielfältigen Funktionen wie Klimaschutz, Artenschutz, Erholungsraum und Wirtschaftsfaktor auch in der Zukunft zu erhalten,“ erläuterte die Ministerin.
Die neue Extremwetterrichtlinie ist am 20. April in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind alle privaten und kommunalen Waldbesitzende und deren Zusammenschlüsse.
Anträge können bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt werden: www.rp-darmstadt.hessen.de
(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)