Der Landesvorstand des BUND Hessen hat beschlossen, im Fall des Klageverfahrens gegen die B 38 a-Ortsumgehung von Mörlenbach keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender: „Damit geben wir den jahrzehntelangen Kampf des BUND gegen eine der schlimmsten Fehlplanungen in der Region Starkenburg mit enormen negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft verloren. Das ist bitter und schmerzt umso mehr, als eine einvernehmliche Lösung von Anfang an möglich gewesen wäre.“

BUND bedauert die nun kommenden Naturzerstörungen

Der BUND bedauert die massiven Naturzerstörungen, die nun auf das vordere Weschnitztal und insbesondere auf das Weiherer Tal zukommen würden. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Die Bürger von Mörlenbach haben gerade erst mit einer deutlichen Mehrheit gegen das geplante Gewerbegebiet Nordost entschieden, um Natur und Landschaft zu erhalten. Da wird sich bald manch einer die Augen reiben, denn gegen die Naturzerstörungen, die die B 38 a-Ortsumgehung mit sich bringen wird, wäre das Gewerbegebiet der reinste Kindergarten gewesen.“

Als einzig positiver Aspekt bleibe ganz unstrittig die Entlastung der Menschen in der Ortslage von Mörlenbach vom innerörtlichen Stau und Verkehrslärm. Das war auch im Zusammenhang mit der Untertunnelungsvariante W4 stets die Zielsetzung des BUND. Leidtragende der O2-Ortsumgehung von Mörlenbach werden aber nach Auffassung des BUND vor allem die Anwohner an der L 3120 in Weiher und Kreidach sein. Denn der gesamte Überwaldverkehr, der im Fall einer Untertunnelung Mörlenbachs über die L 3409 hätte geführt werden können, wird künftig den Menschen in den Ortslagen von Weiher und Kreidach aufgebürdet. Herwig Winter: „Die in diesem Zusammenhang getroffene Äußerung der Vertreterin von Hessen Mobil vor Gericht, man habe bei der Planung diese Kröte schlucken müssen, zeigt einmal mehr, dass seitens der Straßenplaner Verkehrsbelange über den Lärm- und Gesundheitsschutz der Menschen gestellt werden.“

Bereits im Vorfeld des BUND-Vorstandsbeschlusses hatten sich Vertreter des BUND und der Bürgerinitiative Weiher gemeinsam mit dem klagenden Landwirt darauf verständigt, das Klageverfahren nicht weiterzuführen. „Es gab mehrere Gründe, die uns zur Beendigung des Klageverfahrens bewogen haben. Dabei spielten zum einen die als zu gering eingeschätzten Erfolgsaussichten eine Rolle, zum anderen die mit einem Revisionsverfahren verbundenen, noch einmal recht hohen finanziellen Aufwendungen. Nicht zuletzt aber waren mitentscheidend die von den Klägern als zunehmend bedrohlich empfundenen Beschimpfungen in den sogenannten sozialen Medien sowie eine Reihe anonymer Drohbriefe, die sogar unbeteiligte Familienmitglieder betrafen“, so Guido Carl.

 

(Quelle: BUND)