Bedienstete der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung nutzen mehr die Bahn statt das Flugzeug. Das ist das Ziel eines Ministerratsbeschlusses, den das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten heute (17. Dezember 2019) ins Kabinett eingebracht hat. Der Beschluss sieht vor, dass für klimaschädliche CO2-Emissionen dienstlicher Flugreisen künftig eine Ausgleichszahlung aus dem Landeshaushalt geleistet werden muss. In Höhe der Ausgleichszahlung muss sodann eine entsprechende Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden.

Für welches Klimaschutz-Vorhaben das Geld verwendet wird, legt die rheinland-pfälzische Stiftung Umwelt und Natur fest. Das können beispielsweise die Renaturierung von Mooren oder Aufforstungen sein. Umweltministerin Ulrike Höfken ist es wichtig, dass die Kompensationsmaßnahmen direkt in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. „Hierdurch können wir neben dem Ausgleich für CO2-Emissionen regionale Akteure stärken und zugleich etwas für die Artenvielfalt und den Tourismus im eigenen Bundesland tun“, so die Ministerin.

Das Geld für die CO2-Kompensation muss aus dem Budget für die Reisekosten stammen – einen extra Haushaltsposten wird es nicht geben. So werden Flugreisen durch die Kompensationsbeträge teurer und damit im Vergleich zur Bahn unattraktiver: Pro Tonne CO2-Äquivalent werden 56 Euro fällig. Das entspricht vergleichbaren Regelungen der Länder Hamburg und Bremen sowie denen des Bundes. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, werden Pauschalbeträge für die Kategorien Inlandsflüge, europäische und interkontinentale Ziele verwendet.

Der Kabinettsbeschluss wurde notwendig, da bislang bei der Wahl zwischen Bahn- oder Flugreise Umwelt- und Klimaaspekte nicht ausreichend Berücksichtigung fanden. Das ändert sich nun. Die rheinland-pfälzische Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung sowie bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären rückwirkend bereits ab dem 1. Oktober 2019 gelten und für Bedienstete der Staatskanzlei und der Ministerien ab 1. Januar 2020. Ab 1. März 2020 tritt die Regelung dann auch für Bedienstete der nachgeordneten Behörden in Kraft. Die gestaffelte Einführung der neuen Regelungen trägt dem Umstand Rechnung, dass die Auswertung der Aufzeichnungen von Flügen der Hausspitzen der Ministerien schneller erfolgen kann als von Flügen der übrigen Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder gar der zahlreichen nachgeordneten Dienststellen.

 

(Quelle: Presse-Info des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten)