Foto: E. Schauer

„Wir haben in den vergangenen Jahren zehn Prozent des hessischen Staatswaldes als Naturwälder ausgewiesen. Dort findet keine Waldbewirtschaftung mehr statt und die Natur wird sich weitestgehend selbst überlassen. Damit die größeren der Gebiete auch dauerhaft unberührte Naturwälder bleiben, wollen wir die Flächen über 100 ha als Naturschutzgebiete ausweisen. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist der wirksamste und beste Schutz für die Natur und stärkt die Biodiversität in den hessischen Wäldern“, sagte Hessens Umweltministerin Priska Hinz vor wenigen Tagen.

Anhörungsverfahren für den dauerhaften Schutz von sieben Gebieten gestartet

Insgesamt 34 Naturwälder mit einer Größe von 100 Hektar bis rund 1.300 Hektar wurden im Auftrag des Umweltministeriums vom Landesbetrieb Hessen Forst ausgewählt: 16 in Nordhessen, fünf in der Mitte des Landes und 13 in Südhessen. Für diese Flächen wird ein besonderer Schutzstatus angestrebt. Nun starten die ersten sieben Anhörungsverfahren, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Ausweisung von Naturschutzgebieten. Dabei wird Behörden, Verbänden, Städten und Gemeinden und privaten Nutzungsberechtigten (z.B. Jagdpächtern) die Möglichkeit gegeben, sich zum Vorhaben zu äußern und eine Stellungnahme, beispielsweise zum Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung sowie Übersichts- und Abgrenzungskarten, abzugeben. Die vorgetragenen Belange werden abgewogen und fließen gegebenenfalls in den endgültigen Verordnungstext ein.

„In den Naturwäldern kann sich die Natur ungestört beispielsweise zu alten Buchenwäldern und besonders seltenen Waldtypen wie Erlenbrüchen, Auewäldern und Trockenwäldern entwickeln. Sie sind ein idealer Rückzugsort für besonders störungsempfindliche Arten wie Schwarzstorch oder Waldfledermäuse. Sie bieten außerdem einen optimalen Lebensraum für verschiedene Vogel- und Käferarten, die in Totholz leben. Mit dem besonderen Status als Naturschutzgebiet, dass diese ungestörte Naturentwicklung dauerhaft rechtlich abgesichert ist“, ergänzte die Ministerin.

 

(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)