Die Stadt Heidelberg plant eine neue Nord-Süd-Achse für den Rad- und Fußverkehr. Ziel des Vorhabens ist, das Gelände der Universitätskliniken im Neuenheimer Feld mit den südlich des Neckars gelegenen Stadtteilen zu verbinden. In diesem Zusammenhang ist geplant, eine Rad- und Fußgängerbrücke über den Neckar zu errichten. Mit der neuen Brücke sollen die bestehende Wegeverbindung über die Ernst-Walz-Brücke entlastet und das Radwegenetz in Heidelberg zukunftsfähig ausgebaut werden. Ebenso wird mit der neuen Brücke ein umweltfreundlicher Anschluss des Neuenheimer Felds an den Heidelberger Hauptbahnhof und die Stadtteile südlich der Bahnlinie Mannheim – Heidelberg hergestellt.

Die geplante Rad- und Fußgängerbrücke soll vom nördlichen Neckarufer über den Gneisenaupark an der Vangerowstraße bis zur Großen Ochsenkopfwiese im Süden reichen und damit sowohl den Neckar als auch die B 37 queren. Im Bereich Gneisenaupark ist vorgesehen, dass die Brücke die vom Land Baden-Württemberg geplante Radschnellverbindung von Heidelberg nach Mannheim kreuzt.

Planfeststellungsbehörde führt Scoping-Verfahren durch

Zu dem geplanten Brückenneubau wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt. Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorweisen müssen. Auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines öffentlichen Besprechungstermins verzichtet. Stattdessen wird das Verfahren schriftlich durchgeführt. Sofern es nach Erhalt der Stellungnahmen noch klärungsbedürftige Punkte gibt, wird hierfür ein gesonderter Scoping-Termin in Präsenz anberaumt werden. Neben den betroffenen Fachbehörden, Naturschutzorganisationen und sonstigen Vereinigungen ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

Stellungnahmen und Äußerungen können bis 20. Mai 2022 schriftlich an die Planfeststellungsbehörde gerichtet werden:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 17 Planfeststellungsbehörde
76247 Karlsruhe
poststelle@rpk.bwl.de

Weitere Infos zum Scoping-Verfahren „Rad- und Fußwegverbindung über den Neckar und die B 37 zwischen dem Neuenheimer Feld im Norden und der Großen Ochsenkopfwiese im Süden“: hier

Ausführliche Vorstellung des Projekts durch den Vorhabenträger: hier

 

(Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe)