Um den Schutz von Bäumen im Rahmen von Bauvorhaben zu optimieren, hat die Stadt Heidelberg ein Prozesspapier entwickelt. Dieses wurde dem Gemeinderat am 17. März 2022 vorgelegt. Hintergrund ist, dass die bestehende Heidelberger Baumschutzsatzung bei Planungen und Baumaßnahmen oft nicht greift.

Stadtbäume erfüllen eine Vielzahl von wichtigen Ökosystemleistungen, die vor allem in Zeiten des Klimawandels die Lebensqualität im urbanen Raum bedeutend beeinflussen. Mit dem Prozesspapier „Baumschutz in Bauvorhaben“ sollen schützenswerte Bäume frühzeitig ausgewiesen und deren Schutz im Rahmen von Baumaßnahmen größere Bedeutung eingeräumt werden.

Künftig sollen Bäume bereits vor Planungsbeginn erfasst und kategorisiert werden. Die Beauftragung und Finanzierung der Baumkategorisierung erfolgt durch den jeweiligen Vorhaben- beziehungsweise Projektträger (Land, Kommune, Unternehmen, Privatpersonen). Das Ziel der Verwaltung ist es, Bäume im gesamtstädtischen Entwicklungs-, Planungs- und Genehmigungsprozess mit hoher Priorität zu erhalten. Neu zu pflanzende Bäume müssen in ihrer Artenauswahl stadtklimaverträglich und biodiversitätsfördernd sein und an für sie geeigneten Standorten gepflanzt und gepflegt werden.

Es sind fünf Kategorien von Stadtbäumen vorgesehen:

  • Baum mit ortsbildprägender Bedeutung (Stern-Baum): Städtebau muss sich anpassen.
  • Zukunftsbaum (Z-Baum): ist, wo möglich, immer zu erhalten (wichtige nachhaltige Funktion für Biodiversität und Stadtklima; bei Entfall/Fällantrag muss die Alternativlosigkeit / Abwägung dargelegt werden).
  • Baum mit Einschränkungen (E-Baum): ist zu erhalten, jedoch nicht vollumfänglich vital (z.B. größerer Pflegeschnitt erforderlich).
  • Ökologisch wertvoll (Ö-Baum): Teile des Baumes sind aus Artenschutzgründen zu erhalten (zum Beispiel Baumtorso mit enthaltender Baumhöhle).
  • Fällbaum in Kombination mit Ö (F-Baum, Ö): muss aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)