Das hessische Förderangebot für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Autos geht in die nächste Runde: Ab sofort können Unternehmen und Kommunen Anträge für die Errichtung von Ladesäulen bei der landeseigenen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (Hessen Agentur) einreichen.

Auch Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum förderbar

„Für Nutzer und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen ist das Laden am Arbeitsplatz und an öffentlichen Parkplätzen attraktiv, da nicht alle zu Hause über eine entsprechende Ladeinfrastruktur oder einen festen Parkplatz verfügen. Daher stellen wir rund sieben Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung und erweitern sogar den diesjährigen Förderaufruf, neben dem Arbeitgeberladen sind jetzt auch Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum förderbar“, sagte Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am 3. März 2021 in Wiesbaden. „Elektromobilität wird einen maßgeblichen Einfluss auf den Verkehr in unseren Ballungszentren haben und gleichzeitig im ländlichen Raum an Bedeutung gewinnen. Dafür ist der einfache Zugang zu Lademöglichkeiten eine wichtige Stellschraube“, ist sich der Verkehrsminister sicher.

Neu anzuschaffende Schnell- und Normalladesäulen sowie Wallboxen aller Leistungsklassen sind mit bis zu 40 Prozent förderfähig. Zusätzlich können Netzanschlusskosten mit bis zu 10.000 Euro pro Ladestandort bezuschusst werden. Dazu zählen die Planungsleistungen, Installationskosten und die anfallenden Erdarbeiten für den elektrischen Anschluss. Ob auf einem Betriebsgelände, auf einem Kundenparkplatz oder auf einer öffentlichen Parkfläche in der Nähe eines touristischen Ausflugsziels: Pro Förderantrag können mitunter mehrere Ladestandorte entstehen. Das Förderteam der Hessen Agentur berät zu den einzelnen Fördervoraussetzungen. Förderanträge müssen bis 30. April 2021 eingereicht werden.

Antragstellung unter: www.innovationsfoerderung-hessen.de/ladesaeulen

 

(Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)