Besitzer von Anlagen, die Strom erzeugen und ins Netz einspeisen, müssen ihre Photovoltaikanlage, ihr Blockheizkraftwerk und gegebenenfalls den Batteriespeicher ab sofort in einem neuen Marktstammdatenregister eintragen – darauf weist Max Thiel, Klimaschutzbeauftragter der Stadt Bensheim, hin.

Das Register der Bundesnetzagentur ist seit dem 31. Januar 2019 online unter:
www.marktstammdatenregister.de

Es bündelt erstmals zahlreiche Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank: neben privaten Verbrauchern auch die Daten von großen Stromerzeugern und -lieferanten, Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern.

Auch Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen und an verschiedenen anderen Stellen registriert sind, müssen dort eingetragen werden, ebenso wie zusätzliche Batteriespeicher für die Eigenversorgung. Betroffene Bürger, die ihre Anlage nicht online registrieren, können den Anspruch auf die EEG-Vergütung für ihren Strom verlieren. Allerdings räumt die Bundesnetzagentur mit einer Frist von zwei Jahren ausreichend Zeit für die Registrierung ein. Für Neuanlagen ersetzt das neue Register das bisherige PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur: Hier gilt für die Eintragung eine Frist von einem Monat nach der Inbetriebnahme.

Fragen zum Marktstammdatenregister beantwortet die Bundesnetzagentur unter:
www.bnetza.de/mastr.

Weitere Informationen sind auch hier zu finden:
www.verbraucherzentrale-hessen.de