Nach dem baden-württembergischen Wassergesetz müssen Eigentümer von Grundstücken ihre privaten Hausanschlüsse zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutz- und Abwasser durch fachkundiges Personal oder geeignete Stellen überprüfen oder überprüfen lassen. Falls erforderlich sind sie auch für die Sanierung ihrer Abwasseranlagen verantwortlich.

Mit drei Pilotprojekten exemplarische Erkenntnisse über das private Leitungsnetz gewinnen

Um diese Verpflichtung auch für die privaten Anlagen zur Grundstücksentwässerung erfüllen zu können, ist eine Rechtsverordnung nötig, in der Art und Umfang der Anforderungen präzisiert werden. Mit drei Pilotprojekten in den Kommunen Stockach (Landkreis Konstanz), Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) und Blaustein (Alb-Donau-Kreis) will das Umweltministerium jetzt zunächst exemplarische Erkenntnisse über das private Leitungsnetz gewinnen.

„Es ist mir wichtig, eine praktikable und realistische Regelung – auch im Hinblick auf die Festlegung von Fristen – zu treffen. Das funktioniert nur, wenn wir zunächst in wasserwirtschaftlich besonders sensiblen Gebieten Erkenntnisse sammeln“, sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller am 8. Juli 2019 in Stuttgart.

Zustand der Leitungen ist meist nicht erhoben

Den Grundstückseigentümern sei oft gar nicht bewusst, dass sie für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen verantwortlich sind, führte der Minister aus. Folglich sei der Zustand der Leitungen meist nicht erhoben, manchmal gebe es auch keine Pläne, wo genau die Leitungen eigentlich verlaufen. „Uns geht es bei den Pilotprojekten darum, den Aufwand für die Untersuchung und erforderlichenfalls die Sanierung der Anlagen besser abschätzen zu können. Darüber hinaus wollen wir Erfahrungen zur Dokumentation der Ergebnisse und zur Datenführung sammeln.“ Jeweils ca. 20 Grundstücke werden in den Pilotkommunen untersucht. Landesweit sind geschätzt 10.000 Grundstücke betroffen.

Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Projekt wird das Umweltministerium dann detaillierte und verbindliche Regelungen zur Überprüfung und Sanierung privater Anlagen zur Grundstücksentwässerung treffen. Das Land hat für dieses Vorhaben Mittel in Höhe von insgesamt 566.000 Euro eingeplant. Es übernimmt im Pilotprojekt u.a. 100 Prozent der Inspektionskosten und 50 Prozent der Kosten einer möglichen Sanierung (maximal jedoch 5.000 Euro pro Grundstück).