Mit einem Erlass hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg heute (21. August 2018) seinen nachgeordneten Behörden neue „Geringfügigkeitsschwellenwerte“ für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) vorgegeben. Der neue Erlass ersetzt die vorläufigen Beurteilungskriterien, die das Umweltministerium zum Schutz von Grundwasser und Boden trotz eingeschränkter Datenlage bereits im Jahr 2015 erlassen hatte.
„Damit unsere Wasser- und Bodenschutzbehörden prüfen können, ob das Grundwasser von PFC-Verbindungen nachteilig verändert wurde, benötigen sie eine möglichst genaue Beurteilungsgrundlage“, sagte der Amtschef des Umweltministeriums, Ministerialdirektor Helmfried Meinel. Mit dem Erlass sorge das Ministerium dafür, dass die zuständigen Behörden im Land die von PFC hervorgerufenen Belastungen einheitlich nach aktuellen Maßstäben beziffern und bewerten könnten.
Im Raum Rastatt, Baden-Baden und Mannheim großflächige Bodenbelastungen mit PFC
In Baden-Württemberg wurden im Raum Rastatt, Baden-Baden und Mannheim großflächige Bodenbelastungen mit PFC festgestellt. Als Ursache hierfür gilt die Aufbringung von Kompost mit Schlämmen aus der Papierherstellung. Darüber hinaus gibt es landesweit an verschiedenen Stellen kleinräumige PFC-Verunreinigungen, die meist durch Löschmitteleinsätze verursacht wurden. Auch in anderen Bundesländern wurden PFC-Belastungen aufgrund verschiedener Ursachen festgestellt.
„Wir gehen davon aus, dass sich die PFC-belasteten Flächen in Nordbaden aufgrund der Anwendung der neuen Geringfügigkeitsschwellenwerte in der Region Rastatt / Baden-Baden von bisher 545 Hektar auf 644 Hektar vergrößern und in Mannheim mit rund 240 Hektar annährend gleichbleiben werden“, sagte Amtschef Meinel weiter. Da die neu hinzukommenden Flächen jedoch bereits unter dem Verdacht gestanden hätten, mit PFC belastet zu sein, hätten die zuständigen Behörden die Regelungen zum Schutz der Verbraucher, z.B. das Vorernte-Monitoring, bereits im Vorfeld des aktuellen Erlasses auf diesen Flächen angewandt, betonte Meinel.
In Baden-Württemberg gelten etwa 70 Prozent des Grundwassers als Trinkwasser-Ressource. „Die neuen Geringfügigkeitsschwellenwerte sind auch für die Trinkwasserbewertung leitend und sorgen daher auch in diesem Bereich für ein weiterhin hohes Schutzniveau im Land“, so Ministerialdirektor Meinel.