Auf der Basis von acht Eckpunkten wird in den nächsten Monaten das baden-württembergische Klimaschutzgesetz weiterentwickelt. Die Eckpunkte wurden heute (21. Mai 2019) im Kabinett verabschiedet und enthalten als zentrales Element ein neues Zwischenziel für die Treibhausgasminderung im Land. Bis zum Jahr 2030 müsse Baden-Württemberg seine CO2-Emissionen um mindestens 42 Prozent gegenüber 1990 reduzieren, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller heute in Stuttgart. „Das ist die Zielmarke, die wir erreichen müssen, um das gesetzlich bereits verankerte Fernziel von minus 90 Prozent bis 2050 erreichen zu können.“
Das Ziel, führte Untersteller aus, sei abgeleitet aus den nationalen und europäischen Vorgaben und Rahmenbedingungen für den Klimaschutz und berücksichtige zudem die strukturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in Baden-Württemberg. „Insofern“, so der Minister, „ist es zwar ein ambitioniertes Vorhaben, aber es bildet politische und gesellschaftliche Realitäten mit ab und ist zu schaffen.“ Mit den Eckpunkten sei jetzt der Rahmen für die Gesetzesnovelle gesetzt, führte Untersteller aus. Wesentliche Inhalte würden Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung, zum nachhaltigen Bauen im Nichtwohnbereich und zu Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen.
„Das sind alles Punkte, die den Klimaschutz auf Landesebene spürbar antreiben können. Punkte, die insbesondere den Wärmebereich betreffen, denn dort liegt ein Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz. Über Regelungen im Klimaschutzgesetz wollen wir erneuerbare Wärmeversorgung auf städtischer Ebene, mehr ökologische Qualität bei Gebäudesanierung und Neubau und erneuerbare Energien sowie effiziente Energienutzung in Unternehmen anreizen.“ Weitere Eckpunkte beträfen den Vollzug des Gesetzes und das Monitoring der Klimaschutzpolitik auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele. „Mir ist wichtig, dass die Belange des Klimaschutzes in einschlägigen planerischen Entscheidungen auch ausreichend Berücksichtigung finden“, erläuterte Minister Untersteller.
Ein zusätzlicher Punkt befasst sich mit nachhaltiger Mobilität
Ein zusätzlicher Punkt befasst sich mit nachhaltiger Mobilität. „Wir sind uns bewusst, dass dem Verkehrsbereich eine ganz besondere Bedeutung zukommt, wenn wir die europäischen und nationalen Klimaschutzziele erreichen wollen. Und wir nehmen unsere Verantwortung dabei wahr, indem wir die Rahmenbedingungen schaffen, um nachhaltige Mobilität zu fördern“, bekräftigte Umweltminister Untersteller. Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) sollen hierzu die erforderlichen Instrumente entwickelt werden. Dazu gehöre die Unterstützung für klimaschonende kommunale Verkehrskonzepte ebenso wie Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs und zur Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Das neue Klimaschutzgesetz werde voraussichtlich im Herbst ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Maßnahmen, mit denen die Klimaschutzziele auf Landesebene erreicht werden sollen, würden dann im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept IEKK verankert. Der erste Entwurf des Maßnahmenkataloges für das IEKK befinde sich derzeit in einer freiwilligen vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung.