Die Wildtierbeauftragte und der Stadtjäger der Stadt Heidelberg bitten in den kommenden Monaten darum, besonders achtsam im Wald zu sein und den Wildtieren eine ruhige Aufzuchtzeit zu ermöglichen. Jetzt im Frühjahr bekommen viele Wildtiere Nachwuchs. Zwischen März und August werden die meisten Jungtiere geboren. Diese sind noch sehr schwach und die Elterntiere benötigen für die Aufzucht des Nachwuchses viel Energie. Die Tierwelt bedarf daher gerade jetzt besonders viel Ruhe. Als Waldbesucher sollte man daher auf den Wegen bleiben und sich möglichst nicht in den Dämmerungs- und Abendstunden im Wald aufhalten.

Tiere sollten nicht angefasst werden

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Archivfoto: E. Schauer

Findet man ein alleingelassenes Jungtier, wie ein Kitz oder einen jungen Hasen, ist dies kein Grund zur Beunruhigung. Das Muttertier ist ganz in der Nähe. Um Fressfeinde nicht auf den Nachwuchs zu lenken, halten sich Elterntiere bewusst nicht immer beim Nachwuchs auf, sondern etwas abseits. In regelmäßigen Abständen werden die Jungtiere besucht und gefüttert oder gesäugt. Werden die Jungen von Menschen angefasst, kann es sein, dass der Geruch des Menschen das Muttertier davon abhält, ihr Junges weiter zu versorgen.

Auf Hunde aufpassen

Hundehalterinnen und -halter sollten besonders auf ihre Tiere aufpassen. Hunde stellen für trächtige Tiere oder Jungtiere eine besondere Gefahr dar. Wenn Wildtiere von Hunden gehetzt werden, bedeutet es für viele Tiere einen immensen Stress. Dieser kann im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Halterinnen und Halter sollten ihre Hunde stets unter Kontrolle und im Einwirkungsbereich haben. Der Einwirkungsbereich ist der Bereich, in dem der Hund auf Zuruf sofort zum Halter kommt – auch wenn er Wild sieht. In jedem Fall ist der Hund so auszuführen, dass er nicht entwischen kann.

Forstamt führt verschärfte Kontrollen durch

Aufgrund aktueller Vorkommnisse, bei denen mehrere Rehe Opfer von Hundeattacken wurden, führt das städtische Forstamt ab sofort verstärkte Kontrollen durch. Sollten Hunde außerhalb des Einwirkungsbereichs geführt werden, sind Strafen bis zu 5.000 Euro möglich. Des Weiteren können auch Strafen wegen Jagdwilderei fällig werden.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)