Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, erinnert daran, dass ab März die Vogelbrutzeit beginnt und bis dahin zum Schutz der heimischen Vogelwelt auch in privaten Gärten größere Heckenschnitte abgeschlossen sein müssen. Vom 1. März bis zum 30. September 2023 sind dann an Gehölzen und Hecken als Ausnahme nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um den Zuwachs zu begrenzen oder zurückzunehmen. Die Gartenvögel sind wie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt und dürfen in der Brutzeit nicht gestört werden.
Eine Befreiung von diesem Verbot kann unter Auflage bestimmter Schutzmaßnahmen nur erteilt werden, wenn ein Schnitt aus dringenden Verkehrssicherheitsgründen in dieser Zeit unumgänglich ist. Bevor Gehölze geschnitten werden, müssen sie immer auf Nester durchgeschaut werden.
Grünabfälle können bei allen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Es werden auch Wurzelwerk und Stämme, die dicker als 12 Zentimeter und maximal 1,50 Meter lang sind, angenommen.
Weitere Infos zum Schnittverbot in der Vogelbrutzeit erteilt der Bereich Umwelt und Klima, Untere Naturschutzbehörde, unter:
Telefon 06 21/5 04-33 65
Oder, wenn es um die Entsorgung des Grünschnitts geht, die Abfallberatung:
Telefon 06 21/5 04-34 55
(Quelle: Stadt Ludwigshafen)