Die Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Initiative „Radentscheid“ und der Stadtverwaltung Heidelbergs machen große Fortschritte. In mehreren Terminen wurde erarbeitet, wie die acht Forderungen des Radentscheids in bereits in Erarbeitung befindliche Konzepte einfließen oder integriert werden sollen.

Viele der Forderungen werden in die neue Radverkehrsstrategie 2030 einfließen können, andere in den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) oder das Konzept „Lebendige Verkehrsberuhigte Bereiche“. Das genaue Vorgehen zur Radverkehrsstrategie sowie der Umgang mit den Forderungen des Radentscheids soll dem Gemeinderat in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 29. Juni 2022 vorgestellt werden.

Einbindung der Initiative in den Arbeitskreis zum VEP

Als erster Schritt einer engen Zusammenarbeit soll die Initiative „Radentscheid“ künftig einen Vertreter oder eine Vertreterin in den Arbeitskreis zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) entsenden. Die Stadt Heidelberg möchte damit die Kompetenzen und das Know-how der Initiative für eines der wichtigsten Planwerke der Verkehrspolitik sichern. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität hat einem entsprechenden Verwaltungsvorschlag in seiner Sitzung am 11. Mai bereits zugestimmt. Am 2. Juni 2022 folgt die finale Beschlussfassung im Gemeinderat.

Bürgerentscheid nach rechtlicher Prüfung unzulässig

Das von der Initiative „Radentscheid“ initiierte Bürgerbegehren ist nach rechtlicher Prüfung durch die Verwaltung hingegen wie erwartet unzulässig, da es die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Unter anderem ist die Organzuständigkeit des Gemeinderats nicht gegeben und es fehlt an der Bestimmtheit der formulierten Ziele. Entsprechende Beschlüsse dazu soll der Gemeinderat am 2. Juni 2022 treffen.

„Wir hatten in den vergangenen Monaten intensive und zielführende Gespräche mit der Initiative ,Radentscheid‘. Die Stadt schätzt das Engagement der Beteiligten sehr! Wir sind uns in den Zielen für eine Mobilitätswende in Heidelberg einig. Dennoch hatten wir in der Vergangenheit stets offen kommuniziert, dass wir das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig halten, da es nicht den rechtlichen Vorgaben für Bürgerbegehren entspricht. Das hat sich in der juristischen Prüfung nun auch bestätigt – genau so war das auch in zahlreichen anderen deutschen Städten. Trotz alledem haben wir einen Weg gefunden, wie die Forderungen in die Zukunft transportiert und zum Großteil auch im Rahmen der Radverkehrsstrategie 2030 umgesetzt werden könnten“, erklärt Raoul Schmidt-Lamontain, Bürgermeister für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität.

Parallel zur Erarbeitung der Radverkehrsstrategie 2030 soll die Radverkehrsinfrastruktur weiter verbessert werden. Deshalb wurde zwischen Stadtverwaltung und Radentscheid verabredet, dass gemeinsam mit der AG Rad bereits in den nächsten Wochen ein Programm zur kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 erarbeitet wird.

 

(Quelle: Stadt Heidelberg)