Wenn freie Flächen bebaut werden, bedeutet dies oft einen Eingriff in Natur und Landschaft, der anderweitig ausgeglichen werden muss. Die Stadt Mannheim wird nun bei allen künftigen Bebauungsplanverfahren eine neue Methodik zur Eingriffs-Ausgleichsbewertung einführen. Damit folgt die Stadt der, vom Land nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes erlassenen, Bewertungsregelung der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). So werden ökologisch komplexe Zusammenhänge von baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft für Dritte nun nachvollziehbar und besser standardisiert aufbereitet. Diese freiwillige Umstellung ermöglicht eine verbesserte Analyse der Betroffenheit von natürlichen Schutzgütern bei Bebauungsplanverfahren.
Natürliche Ressourcen erlangen eine höhere Bedeutung
„Das alte, seit 30 Jahren angewandte Bewertungsverfahren basiert hauptsächlich auf der Betrachtung des Schutzgutes Biotope und inwieweit sich deren Zusammensetzung durch eine Bebauung verändert. Andere Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft, Klima oder Arten wurden nur beschreibend erfasst. Mit der Umstellung auf das Ökokonto-Verfahren können weitere Schutzgüter, insbesondere auch der Boden, standardisiert bewertet werden. Dass dadurch die natürlichen Ressourcen bei der städtebaulichen Entwicklung in Mannheim eine höhere Bedeutung erlangen, ist ein weiterer Schritt hin zu einer umwelt- und klimafreundlichen Kommune im Sinne unseres Leitbildes“, erklärt der für Planung und Bauen zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.
Die Umstellung wird schrittweise mit dem jeweiligen Bebauungsplan eingeführt. Den Anfang bildet der Bebauungsplan Nr. 71.54 „Anna-Sammet-Straße Süd“ auf Spinelli, bei dem erstmals das Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung angewandt wird. Die Systemänderung vereinfacht in der Zukunft auch gegebenenfalls den Austausch von Ökokonto-Maßnahmen zwischen naturschutzrechtlichem und bauplanungsrechtlichem Ökokonto, weil nun mit der gleichen Bewertungsgrundlage gearbeitet wird.
(Quelle: Stadt Mannheim)