„Wir geben uns mit dem negativen Ergebnis der Kosten-Nutzungs-Untersuchungen für eine Reaktivierung der derzeit stillgelegten Bahnstrecken Landau – Germersheim sowie Landau – Herxheim – Rülzheim nicht zufrieden und fordern den Bund auf, eine Untersuchung anhand moderner Kriterien vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere Umweltschutzkriterien und Aspekte der Energiewende, die bisher keine Rolle spielen. Eine entsprechende Resolution haben wir heute verfasst“, erklärten die Landräte Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße, SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim, GER) sowie Landaus OB Thomas Hirsch und Bürgermeister Marcus Schaile (Stadt Germersheim) am 3. Dezember 2020. Sie halten an einer erneuten Nutzen-Kosten-Analyse fest, „denn wie soll der Schienenverkehr gefördert werden, wenn Umweltkriterien bei einer Einschätzung keine Rolle spielen?“
„Es muss aber dringend an Kriterien gearbeitet werden, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen“
Bei der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Süd (ZSPNV Süd) am 3. Dezember in Kirchheimbolanden wurde das Ergebnis der Kosten-Nutzungs-Untersuchungen für eine Reaktivierung der beiden derzeit stillgelegten Bahnstrecken vorgestellt. Die Landräte Seefeldt, Brechtel sowie OB Hirsch und Bürgermeister Schaile hatten die Kosten-Nutzungs-Untersuchungen für beide Bahnstrecken angeregt, um zu analysieren, ob eine Reaktivierung dieser Bahnstecken für den Personenverkehr sinnvoll ist. „Die Untersuchung aus volkswirtschaftlicher Sicht kommt leider zu dem Ergebnis, dass es derzeit nicht sinnvoll wäre, diese Bahnstrecken wieder für den Personenverkehr in Betrieb zu nehmen. Es muss aber dringend an Kriterien gearbeitet werden, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Die Reaktivierung von Bahnstrecken muss erleichtert, Umwelt- und Klimaaspekte müssen stärker betont und Bewertungskriterien müssen überarbeitet werden“, sind sich die Verwaltungschefs einig.
„Das Bundesverkehrsministerium sollte möglichst bald die derzeitige Vorschrift für die standardisierte Bewertung überarbeiten, beispielsweise durch stärkere Gewichtung von CO2-Ersparnissen und dem Klimaschutz auf der Nutzenseite. Nach der Überarbeitung der Richtlinien wollen wir, auf Basis der neuen Vorgaben, erneut eine Kosten-Nutzungs-Untersuchung für beide Bahnstrecken durchführen“, betonen die Landräte sowie der OB und Bürgermeister. Die Verbandsversammlung des ZSPNV Süd verfasste in seiner Sitzung eine Resolution (die auch das Land Rheinland-Pfalz unterstützt) welche an das Bundesverkehrsministerium gerichtet ist und dazu auffordert, die aktuellen Prüf- und Bewertungsstäbe für Nutzen-Kosten-Untersuchungen im ÖPNV auf den Prüfstand zu stellen. „Mit neuen Schienenverkehrsangeboten soll das Umsteigen vom PKW in den ÖPNV erleichtert, ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet und die Erschließungswirkung von Bussen und Bahnen verbessert werden. Allerdings drohen selbst vielversprechende Projekte daran zu scheitern, dass der als Fördervoraussetzung für Bund und Land zwingend notwendige positive volkswirtschaftliche Nutzen als mathematischer Faktor nicht erreicht wird“, machen Seefeldt, Dr. Brechtel, Schaile und Hirsch deutlich.
Für die Überarbeitung der Vorgaben kommen mehrere Aspekte in Frage
Für die notwendige Überarbeitung der Vorgaben für die sogenannte „Standardisierte Bewertung“ kommen aus Sicht des ZSPNV Süd mehrere Aspekte in Frage. So müssten eine verstärkte Bewertung von Schadstoffeinträgen einschließlich klimarelevanter Treibhausgase wie CO2, der Flächenverbrauch des PKW-Verkehrs sowie lokale und nachhaltige Güterverkehrskonzepte berücksichtigt werden. „Daneben sollten Wege gefunden werden, die Zukunftsoptionen reaktivierter Eisenbahntrassen sowie deren Funktionalität volkswirtschaftlich zu bewerten. Hierzu gehören die Netzwirkung von reaktivierten Strecken bei beidseitiger Anbindung und die grundsätzliche Erhaltung öffentlicher Infrastruktur“, heißt es in der Resolution. Und schließlich, insbesondere bei Strecken außerhalb der Ballungs- und Verdichtungsräume, müssten die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Stärkung des ländlichen Raumes beachtet werden. „Wir fordern den Bund dazu auf, die Überarbeitung der Standardisierten Bewertung mit hoher Priorität und in Abstimmung mit den Ländern vorzunehmen und zügig abzuschließen“, machen die Landräte, der OB und der Bürgermeister den Inhalt der Resolution deutlich. Zudem müsse der bekannt gewordene Zielhorizont 2022 auf Ende 2021 angepasst werden, um die zahlreichen vielversprechenden Konzepte zum Ausbau des Schienenverkehrs nicht länger auf Eis zu legen.
(Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)