Das neue Naturschutzgesetz Baden-Württembergs hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass künftig die Natur in den Gärten aufleben kann: Schottergärten wurden in diesem im Sommer in Kraft getretenen Gesetz verboten. Damit ist eine wichtige Grundlage dafür gelegt, dass die Artenvielfalt in den Dörfern und Städten wieder steigen kann. Der BUND Heidelberg ruft nun alle Gartenbesitzer auf, die Schottergärten durch lebendige Vorgärten bzw. Gärten zu ersetzen. Er empfiehlt, sich bereits jetzt mit der Umgestaltung der Gärten zu beschäftigen, und bietet allen Betroffenen seine Unterstützung an, denn bei der Umgestaltung sind viele Fragen zu beachten:
- Kann ich einen naturnahen Garten anlegen, der trotzdem pflegeleicht ist?
- Wie entsorge ich den Schotter und wo kann ich ihn abgeben?
- Mit welchen Gartenarbeiten fange ich im Herbst an und womit warte ich bis in den Frühling?
- Welche Pflanzen wachsen unter den Bedingungen in meinem Garten besonders gut?
Auf diese und weitere Gartenfragen bekommen Interessierte in Heidelberg bei der BUND-Umweltberatung individuelle Antworten. Auf Wunsch wird auch eine kurze Empfehlung für eine naturnahe Gartengestaltung kostenlos zugesandt.
Kontakt zur BUND-Umweltberatung:
Telefon 0 62 21/2 58 17 oder
bund.heidelberg@bund.net
(Quelle: BUND Heidelberg)