Das Team Ordnung der Stadt Bensheim weist auf die Pflicht zum Pflanzenrückschnitt hin: Entsprechend der städtischen Satzung sind die Grundstückeigentümer dafür verantwortlich, dass die auf dem Grundstück gepflanzten Bäume und Sträucher nicht über die Grenzen hinaus wachsen. Zum einen geht es dabei um die Verletzungsgefahr durch überhängende Äste oder Zweige, zum anderen um das Verdecken von Verkehrs- und Hinweisschildern. Auch das Licht von Straßenlaternen sollte nicht durch Pflanzenwuchs gemindert werden.
Der Hinweis der Stadt gilt nicht nur für Grundstücke im Stadtgebiet: Auch im Außenbereich, beispielsweise in den Hohlwegen, kann der Wildwuchs Winzer, Landwirte oder Spaziergänger beeinträchtigen. Die Verpflichtung zum Rückschnitt gilt unabhängig von den Vegetationszeiten das ganze Jahr über und auch dann, wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet ist – denn im Schadensfall haftet der Grundstückseigentümer.