Bislang wurde der Betrieb von steckerfertigen Mini-Solaranlagen durch zahlreiche Vorschriften behindert. Manch ein Interessent wurde dadurch vom Kauf eines sogenannten Balkonkraftwerkes abgehalten. Das soll sich nun ändern, so der rheinland-pfälzische Landesverband Solarenergie.
Der Verband begrüßt die Entbürokratisierung der Mini-Solaranlagen, wie sie kürzlich der VDE in einem Positionspapier vorgeschlagen hat. So soll das Regelwerk weiterentwickelt werden:
- Die europäische Regelung einer Bagatellgrenze von 800 Watt soll übernommen werden. Bislang bestand in Deutschland nur die Möglichkeit eine Anlage bis 600 Watt an einer Steckdose anzuschließen.
- Künftig sollen die Mini-Solaranlagen an jeden Zählertyp angeschlossen werden können. Zudem soll auch der Zähler rückwärts laufen, falls mal tatsächlich nicht jedes Watt im Haushalt selber verbraucht wird.
- Die Anmeldung der Mini-Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur soll entbürokratisiert und vereinfacht werden.
- Die Anlagen können künftig auch mit einem einfachen Schukostecker betrieben werden können.
- Der VDE empfiehlt, die Anbieter von Mini-Solaranlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut zu prüfen, damit die gesamte Anlage allen Sicherheitsvorgaben entspricht.
Wolfgang Müller, Vorsitzender des Landessolarverbandes, hält als Mitglied des VDE-Arbeitskreises „Projektnorm für Steckersolargeräte“ den Abbau der zahlreichen Regelungen für längst überfällig. „Auch viele Kleinanlagen können einen Beitrag zur Überwindung der Energiekrise leisten und senken die individuellen Energiepreise“, so Müller. Die steckerfertigen Kleinanlagen können an Balkonen angehängt oder auf Garagendächer aufgestellt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass eine Steckdose des eigenen Haushaltes in der Nähe zum Anschluss genutzt werden kann.
(Quelle: VWU e.V. – Verband für Wirtschaft und Umwelt Rheinland-Pfalz)