Das Antragsverfahren für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (EULLa) wurde eröffnet. Förderanträge können bis zum 16. Juli 2021 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gestellt werden. Neueinsteiger und bisherige Programmteilnehmer mit neuen Flächen können Anträge für einen Verpflichtungszeitraum von zwei Jahren stellen. Bisherige Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können Folgeanträge für diese Flächen auf Verlängerung für ein Jahr stellen.

Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de (Rubrik: Agrarumweltprogramm EULLA) informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Die Antragsvordrucke sind auch bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, erhältlich. Fordern Sie diese telefonisch, per Mail, oder Fax an! Bisherige Programmteilnehmer, deren Verträge auslaufen, werden von der Kreisverwaltung angeschrieben und erhalten die Antragsunterlagen zugeschickt.

Anträge können für folgende Programmteile gestellt werden:

  • Programmteil A: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
  • Programmteil B: Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Programmteil C: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über Winter
  • Programmteil D: Integration von Strukturelementen in der Landschaft (Anlage von Gewässerrandstreifen)
  • Programmteil E: Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagenrebflächen im Weinbau
  • Programmteil F: Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen
  • Programmteil G: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland
  • Programmteil H: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
  • Programmteil I: Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Programmteil J: Vertragsnaturschutz Grünland
  • Programmteil K: Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Programmteil L: Vertragsnaturschutz Weinberg
  • Programmteil M: Vertragsnaturschutz Acker
  • Programmteil N: Vertragsnaturschutz Streuobst
  • Programmteil O: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau
  • Programmteil P: Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

Für die landwirtschaftlichen Programmteile steht ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen ist eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greift ein Ranking nach festgelegten Auswahlkriterien.

Weitere Infos zur Abwicklung der Förderverfahren in den einzelnen Programmteilen erhalten Sie bei den Sachbearbeiterinnen Sabine Kaiser, Telefon 0 63 41/94 03 73, sabine.kaiser@suedliche-weinstrasse.de und Anja Theis, Telefon 0 63 41/94 03 74, anja.theis@suedliche-weinstraße.de.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Kundenverkehr weiterhin eingeschränkt bleibt. Die Anträge können und müssen nicht persönlich abgegeben werden. Sie sollten per Fax, Mail, oder auf dem Postweg übermittelt werden.

 

(Quelle: Landkreis Südliche Weinstraße)