Der Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße fordert in einer Resolution an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Neuberechnung der Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Projekte Landau – Germersheim und Landau – Herxheim (Rülzheim) auf Grundlage einer evaluierten Standardisierten Bewertung. „Mit neuen Schienenverkehrsangeboten soll das Umsteigen vom PKW in den ÖPNV erleichtert, ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet und die Erschließungswirkung von Bussen und Bahnen verbessert werden. Allerdings drohen selbst vielversprechende Projekte daran zu scheitern, dass der als Fördervoraussetzung für Bund und Land zwingend notwendige positive volkswirtschaftliche Nutzen als mathematischer Faktor nicht erreicht wird“, erläuterte Landrat Dietmar Seefeldt.

Die von den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim sowie der Städte Landau und Germersheim angeregte Untersuchung hatte ergeben, dass der volkswirtschaftliche Nutzen bei der Reaktivierung der Strecke Landau – Germersheim höher ist als die Betriebskosten, allerdings die Fahrwegskosten nur zu einem Teil gedeckt sind. Deshalb erreicht die Reaktivierung, trotz hohem prognostiziertem Fahrgastaufkommen, nach den derzeitigen Bewertungsvoraussetzungen nicht den erforderlichen Nutzen-Kosten-Quotienten.

Forderung: Prüf- und Bewertungsstäbe für Nutzen-Kosten-Untersuchungen überarbeiten

Der Kreistag fordert deshalb in seiner Resolution das Bundesverkehrsministerium auf, die aktuellen Prüf- und Bewertungsstäbe für Nutzen-Kosten-Untersuchungen im ÖPNV schnell zeitgemäß, insbesondere vor dem Hintergrund der klimapolitischen Zielsetzungen, zu überarbeiten.

Für die notwendige Überarbeitung der Vorgaben für die sogenannte „Standardisierte Bewertung“ kämen verschiedene Aspekte in Frage. So müssten eine verstärkte Bewertung der Ersparnis von Schadstoffeinträgen einschließlich klimarelevanter Treibhausgase wie CO2 aufgrund umweltfreundlicher Verkehrskonzepte, der Flächenverbrauch des PKW-Verkehrs sowie lokale und nachhaltige Güterverkehrskonzepte berücksichtigt werden. „Daneben müssen Wege gefunden werden, die Zukunftsoptionen reaktivierter Eisenbahntrassen sowie deren Funktionalität volkswirtschaftlich zu bewerten. Hierzu gehören die Netzwirkung von reaktivierten Strecken bei beidseitiger Anbindung und die grundsätzliche Erhaltung öffentlicher Infrastruktur“, heißt es in der Resolution. Und schließlich, insbesondere bei Strecken außerhalb der Ballungs- und Verdichtungsräume, müssten die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Stärkung des ländlichen Raumes beachtet werden.

„Der Bund wird deshalb dazu aufgefordert, die Überarbeitung der Standardisierten Bewertung mit hoher Priorität und in Abstimmung mit den Ländern vorzunehmen und zügig abzuschließen. Der bekannt gewordene Zielhorizont 2022 sollte auf Ende des Jahres 2021 angepasst werden, um die zahlreichen vielversprechenden Konzepte zum Ausbau des Schienenverkehrs nicht länger zu verzögern“, beschlossen die Mitglieder des Kreistages einstimmig. Auch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Süd hatte bereits im Dezember eine solche Resolution verfasst.

 

(Quelle: Landkreis Südliche Weinstraße)