Aufgrund einer erheblich gestiegenen Erdgasnachfrage soll die Süddeutsche Erdgasleitung (SEL) zwischen Lampertheim und Amerdingen über 250 Kilometer abschnittsweise und bedarfsgerecht errichtet werden. Die SEL ist nach Planfeststellungsabschnitten I bis IV eingeteilt. Der den Regierungsbezirk Karlsruhe betreffende Planfeststellungsabschnitt II beträgt rund 62 Kilometer und führt komplett durch den Regierungsbezirk Karlsruhe.
Die geplante Leitung soll an der Landesgrenze zwischen Hessen und Baden-Württemberg auf dem Gemeindegebiet südöstlich des „Viernheimer Kreuzes“ (Bundesautobahnen 6/659) beginnen. Danach verläuft der geplante Trassenkorridor in der Rheinebene parallel zu der Gastransportleitung RTN1 in südöstlicher Richtung bis zum Neckar bei Dossenheim. Nach Querung des Neckars soll der Trassenkorridor weiter zum Heidelberger Grenzhof verlaufen und von dort zunächst weiter parallel mit der Gastransportleitung RTN1 und kurz vor dem Siedlungsbereich Eppelheim nach Westen Richtung Plankstadt, wo sie das Wasserschutzgebiet Brunnen Eppelheim durchquert.
Vorgesehen ist, dass die Leitung südlich von Eppelheim Richtung Osten abknickt und der Trassenkorridor südlich des Heidelberger Stadtteils Rohrbach die Ausläufer des Odenwalds erreicht. Geplant ist, dass die sich östlich anschließenden FFH-Gebiete Steinachtal und Kleiner Odenwald im Verlauf gequert werden. Ab Meckesheim soll der Trassenkorridor dann in östliche Richtung verlaufen und bei Hüffenhardt nach Süden abknicken, um kurz darauf die Grenze des Regierungsbezirks Karlsruhe zu erreichen.
Insgesamt werden die Gemarkungen der Gemeinden Heddesheim, Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Nußloch, Gaiberg, Mauer, Meckesheim, Spechbach, Hüffenhardt sowie die Gemarkungen der Städte Ladenburg, Eppelheim, Leimen, Wiesloch, Mannheim, Viernheim und Heidelberg durchquert.
Scoping-Verfahren zum geplanten Neubau bis 25. Februar 2022
Hierzu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt. Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorweisen müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird zur Reduzierung von Kontakten auf die Durchführung eines öffentlichen Besprechungstermins verzichtet. Das Verfahren wird stattdessen zunächst schriftlich durchgeführt. Sofern es nach Erhalt der Stellungnahmen noch klärungsbedürftige Punkte gibt, wird hierfür ein gesonderter Scoping-Termin anberaumt werden. Neben den betroffenen Fachbehörden, Naturschutzorganisationen und sonstigen Vereinigungen ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern.
Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 25. Februar 2022 schriftlich an die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet werden:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 17 Planfeststellungsbehörde
76247 Karlsruhe
poststelle@rpk.bwl.de
Zu weiteren Infos und Unterlagen zum Scoping-Verfahren auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe: hier
(Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe)