STadt Landau BGM

B. Eck, Vorstandsvorsitzender des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs, AOK-Bezirksgeschäftsführer R. Tenzer, OB T. Hirsch und M. Götz, Werkleiter des städtischen Gebäudemanagements (v.li.). Foto: Stadt Landau in der Pfalz

Durch Präventionsmaßnahmen die Gesundheit der Mitarbeiter stärken und fördern: Das ist Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Die Stadt Landau führt seit 2009 BGM-Maßnahmen durch und will diese nun noch breiter aufstellen und noch besser auf die Bedarfe der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abstimmen. Aus diesem Grund haben Stadtverwaltung, Stadtholding, städtisches Gebäudemanagement und städtischer Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb jetzt mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eine Kooperationsvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement geschlossen.

Die Vereinbarung, die bei einem offiziellen Termin im Rathaus von Oberbürgermeister Thomas Hirsch und AOK-Bezirksgeschäftsführer Reinhard Tenzer unterzeichnet wurde, sieht u.a. vor, dass die AOK die Stadt bei der Analyse der Ausgangssituation, der Planung neuer Maßnahmen und der Durchführung von Seminaren, Workshops und Vorträgen unterstützt. Bereits durchgeführt wurde ein gemeinsamer Auftakt-Workshop; eine Befragung der Mitarbeiter ist in Planung. Zudem wurde ein Steuerkreis ins Leben gerufen, dem Vertreter der Stadt wie etwa BGM-Koordinatorin Monika Mora sowie Fachleute der AOK angehören.

„Die Stadt Landau ist Mitglied im BGM-Forum Südpfalz und bietet gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern wie der Uni oder dem Bethesda bereits zahlreiche Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an – von der Rückenschule über Yogakurse bis hin zu Motivations- und Beratungsseminaren“, erläutert OB Hirsch. „Durch die Kooperation mit der AOK soll unser Betriebliches Gesundheitsmanagement nun aber noch einmal professionalisiert, vertieft und erweitert werden. Denn: Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motivierter, kreativer und beeinflussen das Betriebsklima positiv“, ist der Stadtchef überzeugt.

Kooperationsvereinbarung gilt zunächst bis März 2020

„Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Produktivitätsfaktor“, weiß auch AOK-Bezirksgeschäftsführer Tenzer. „Betriebliche Gesundheitsförderung zielt daher darauf ab, vermeidbare Belastungen und andere Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrer Entstehungsquelle zu bekämpfen.“ Die Regelungen der neuen Kooperationsvereinbarung seien Ausdruck des gemeinsamen Willens von Stadt und AOK, einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit der städtischen Beschäftigten zu leisten, stimmen Tenzer und Hirsch überein. Die Kooperationsvereinbarung gilt zunächst bis März 2020.