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Die Stadt Landau setzt auf Bürgerbeteiligung – auch bei der Erstellung des Flächennutzungsplans 2030. Foto: Stadt Landau

Er ist das bedeutendste Planwerk der städtebaulichen Entwicklung für die kommenden 10 bis 15 Jahre, gewissermaßen der „Masterplan der Stadtentwicklung“: Der Flächennutzungsplan (FNP). Er legt fest, wo im Stadtgebiet was erlaubt ist, zum Beispiel Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft – und auch, welche Flächen von baulichen und sonstigen intensiven Nutzungen frei bleiben müssen und etwa dem Umwelt- und Naturschutz dienen. Nach vier Jahren Detailarbeit konnte die Stadt Landau im Frühjahr 2021 Vollzug für ihren FNP 2030 vermelden. Nach der Zustimmung des Stadtrats wurde das kommunale Planwerk jetzt auch von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als oberer Landesplanungsbehörde offiziell genehmigt.

„Im Gegensatz zu den Bebauungsplänen, die sich in der Regel auf einzelne Siedlungsbereiche beschränken, stellt der FNP die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar und steuert die gesamtstädtische Siedlungsentwicklung mindestens bis zum Jahr 2030“, erläutert Landaus OB Thomas Hirsch. Keine einfache Aufgabe, vor allem nicht in einer wachsenden und attraktiven Stadt wie Landau: „Das Zusammenführen aller Ansprüche war eine enorme Herausforderung, zeigt doch alleine der Wert des Bodens, dass es sich um eine begrenzte und ‘umkämpfte’ Ressource handelt. Denn: Sowohl unser gesellschaftliches Handeln als auch unsere natürlichen Lebensgrundlagen beanspruchen Raum und Boden.“

Wie sieht die „Marschrichtung“ des FNP 2030 aus?

Wie sieht vor diesem Hintergrund die „Marschrichtung“ des FNP 2030 aus? Er stellt Innenentwicklung vor Außenentwicklung, lässt jedoch eine behutsame Entwicklung von Außenbereichsflächen zu, etwa im Landauer Südwesten. „Der FNP 2030 zeichnet sich durch eine flächensparende Siedlungsentwicklung aus“, betont Stadtchef Hirsch. „Die SGD Süd als Planungsbehörde hat uns vorgegeben, dass 28 Hektar an zusätzlicher Wohnbaufläche ausgewiesen werden dürfen – hiervon nehmen wir lediglich 18 Hektar in Anspruch.“ Möglich werde dies v.a. durch einen verdichteten Städtebau, der den für die weitere Stadtentwicklung dringend benötigten Wohnraum auf geringer Fläche realisiere, so Hirsch.

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Masterplan der Stadtentwicklung: Die Stadt Landau erhält die offizielle Genehmigung für ihren Flächennutzungsplan 2030. Foto: Stadt Landau

Erarbeitet wurde der FNP 2030 im städtischen Bauamt – unterstützt durch zahlreiche Fachbeiträge aus den anderen Ämtern, darunter das Mobilitäts-, das Einzelhandels- und das Klimaanpassungskonzept sowie der Schulentwicklungs-, der Sportstättenentwicklungs- und der Kitabedarfsplan. Übergeordnetes Ziel des FNP 2030 ist die Sicherung der Vorteile einer Mittelstadt für die Landauerinnen und Landauer und die Menschen aus der Umgebung.

„Die zentrale Versorgungsfunktion für die Region in einer ‘Stadt der kurzen Wege’: Das soll auch zukünftig so bleiben – mit kurzen Wegen zu allen Einrichtungen des täglichen und langfristigen Bedarfs, aber auch zur Natur und den vielfältigen Erholungsräumen“, betont OB Hirsch. Daher hätten Stadtpolitik und Stadtverwaltung auch und gerade beim FNP „das große Ganze“ im Blick: Wohnen, Gewerbe, Bildung, soziale Infrastruktur, Umwelt und Klima, die Sicherung der Innenstadt als zentralem Versorgungs-, Kommunikations- und Identifikationsort, Kultur, Freizeit, eine gute verkehrliche Anbindung, eine umweltgerechte Mobilität sowie die Interessen des Wein- und Ackerbaus.

OB kündigt für Frühjahr 2022 Statusbericht zur städtischen Baulandstrategie an

„Mit dem neuen Flächennutzungsplan sind nun sämtliche Entwicklungsperspektiven und Potenziale für die kommenden Jahre gesichert, um eine nachhaltige Stadtentwicklung sicherstellen zu können, die ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen zusammenführt“, erklärt der Stadtchef. Dabei kündigt er bereits jetzt für das kommende Frühjahr einen umfassenden Statusbericht zur städtischen Baulandstrategie an. Auf der Basis dieses Berichts könne der Stadtrat dann über das weitere Vorgehen bei Wohnungsbauflächen und Flächen zur Gewerbeentwicklung entscheiden.

 

(Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)