Die Struktur-und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat in ihrem Raumordnerischen Entscheid festgestellt, dass die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Großniedesheim den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Wie der Präsident der SGD Süd, Prof. Dr. Hannes Kopf, betont, ist die Errichtung der Anlage nur möglich, wenn bestimmte Auflagen und Maßgaben erfüllt werden, die im Entscheid festgeschrieben wurden.

„Laufzeit dieser Photovoltaikanlage ist grundsätzlich auf 30 Jahre begrenzt“

„Zu diesen Auflagen zählt beispielsweise, dass die Laufzeit dieser Photovoltaikanlage grundsätzlich auf 30 Jahre begrenzt ist. Am Ende der Laufzeit ist die Anlage auf Kosten des Investors vollständig zurückzubauen und die Fläche einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen“, unterstreicht Hannes Kopf. Er sagt weiter, dass zur besseren Vereinbarkeit der Nutzungen „Landwirtschaft“ und „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ geprüft werden soll, ob die Errichtung einer Agri-PV-Anlage möglich ist.

Wichtig ist auch, dass in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkrete naturschutzfachliche Maßnahmen festgelegt werden. Hierzu zählt beispielsweise, dass Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeit der vorkommenden Brutvögel durchzuführen sind sowie die Eingrünung des Plangebiets im Norden, Süden und Osten durch einen Gehölzstreifen erfolgen soll. Hierzu hat eine frühzeitige Abstimmung mit den Naturschutzbehörden zu erfolgen.

Die notwendigen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen sind auf der Fläche der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage durchzuführen. Hierfür dürfen keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen beansprucht werden.

Rheinland-Pfalz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien. Neben der Energieeinsparung, einer rationellen und energieeffizienten Energieverwendung und der Stärkung der eigenen Energieversorgung stellt die Photovoltaik einen der vier wichtigen Pfeiler der rheinland-pfälzischen Energiepolitik dar. Rheinland-Pfalz hat das Ziel, bis zum Jahr 2030 seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, wobei rund ein Viertel der regenerativen Stromerzeugung auf Photovoltaik entfallen soll.

Somit entspricht das geplante Vorhaben grundsätzlich der Intention des Landes, die Photovoltaik als einen wichtigen Pfeiler der erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim stehen gemäß den Antragsunterlagen keine Konversionsflächen oder andere geeigneten Flächen im Außenbereich für diese Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung. Der Standort in Großniedesheim hat eine sogenannte Vorbelastung wegen der Lage an der Autobahn A 61 und der Nähe zu Windenergieanlagen. Somit ist keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten.

Hintergrund-Infos

Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim hat im August 2021 die raumordnerische Prüfung beantragt. Die SGD Süd hat die vereinfachte raumordnerische Prüfung mit einem integrierten Zielabweichungsverfahren Mitte September eingeleitet. Es wurden insgesamt 12 Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Behörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen beteiligt.

Die Firma green energy systems Service GmbH & Co. KG (Kleinwallstadt) plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Großniedesheim. Die Anlage soll östlich der Autobahn A 61 auf einer Fläche von etwa 6 Hektar errichtet werden. Da die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen möchte, wurde die vereinfachte raumordnerische Prüfung bei der SGD Süd beantragt.

 

(Quelle: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd)