ecoGuide, Regierungspräsidium Darmstadt, Lärmaktionsplan, Lärmschutz

Schild in Wohngebiet für Tempo 30. Foto: Regierungspräsidium Darmstadt

Seit Veröffentlichung des Lärmaktionsplans Hessen der 3. Runde, Teilplan Landkreise und Ballungsräume im Mai 2020, konnten im Regierungsbezirk Darmstadt weitere 48 Geschwindigkeitsreduzierungen und viele bauliche Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Durch diese Verminderung des Straßenverkehrslärms wird die Lebensqualität vieler Bürgerinnen und Bürger im Regierungsbezirk deutlich verbessert.

Die Lärmaktionsplanung beim Regierungspräsidium (RP) identifiziert auf Grundlage einer Lärmkartierung und Eingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die von Verkehrslärm stark belasteten Straßen. Für diese Lärmkonflikte werden mit den zuständigen Fachbehörden wie Hessen Mobil und den Straßenverkehrsbehörden Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Die Fachbehörden prüfen die vom RP vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung und setzen diese um. Diese können neben verkehrsrechtlichen auch bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände, Fahrbahndecken-Sanierungen und Zuschüsse für Schallschutzfenster oder Belüftungseinrichtungen umfassen.

Insbesondere Geschwindigkeitsreduzierungen vermindern wirksam, preiswert und schnell den Straßenverkehrslärm. Kommunen und Landkreise können Tempolimits jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind. In diesem Rahmen konnten im Regierungsbezirk Darmstadt auf Initiative der Lärmaktionsplanung nun seit Beginn der Lärmaktionsplanung vor 13 Jahren insgesamt 120 Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen angeordnet werden. Dies betrifft neben Tempo 30 auf kommunalen Straßen, Landes- und Bundesstraßen in der Ortsdurchfahrt auch Tempo 100 auf Autobahnen.

Hintergrund-Infos

Seit 2002 gilt in der EU die Umgebungslärmrichtlinie, die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz ins deutsche Recht überführt wurde. Für die Umsetzung sind in Hessen die Regierungspräsidien zuständig. Der aktuelle Stand der Lärmaktionsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit alle fünf Jahre bekannt gegeben. Um der Bevölkerung nun außerhalb dieses Turnus einen Einblick über die zwischenzeitlich abgeschlossenen Maßnahmen zu geben, wird erstmals ein Zwischenbericht veröffentlicht.

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(Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt)