„Gegenüber dem bisherigen schwachen Klimaschutzpaket der Bundesregierung hat das Verhandlungsergebnis des Vermittlungsausschusses eine zweieinhalbfache Erhöhung des CO2-Preises und somit auch mehr Lenkungswirkung für den Klimaschutz bei der CO2-Bepreisung gebracht. Gleichzeitig wurde durch die Senkung der EEG-Umlage der soziale Ausgleich deutlich verbessert“, begrüßt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Höfken die heute (20. Dezember 2019) angenommenen Veränderungen am Klimapaket.
Im Detail bedeutet das:
- In jährlichen Schritten steigt der CO2-Preis von 2021 bis 2025 von 25 Euro pro Tonne auf 55 Euro pro Tonne.
- Die zusätzlichen Einnahmen werden vollständig für die Senkung des Strompreises und Entlastung der Bürger verwendet. Davon profitieren nun nicht nur Pendler, sondern alle Bürger und vor allem kleine und mittlere Unternehmen.
- Bei der Gebäudesanierung wird auch die qualifizierte Energieberatung mit 50 Prozent steuerlich gefördert.
- Bahnfahren wird durch die Senkung der Mehrwertsteuer billiger.
- Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie wird gesichert (Carbon Leakage).
- Keine Einführung eines gesonderten Grundsteuer-Hebesatzes für Gebiete mit Windanlagen, der für den Ausbau der Erneuerbaren Energien kontraproduktiv gewesen wäre.
Aus Sicht des Klimaschutzes und der Wissenschaft wären noch deutlichere Schritte zur Abwendung der weiteren Erderwärmung notwendig. Ebenso wäre ein noch stärkerer, wirksamer sozialer Ausgleich, z.B. in Form eines Energiegeldes, sinnvoll. Dennoch sei das Ergebnis ein wichtiger Schritt zu besserem Klimaschutz. Allerdings bleibe abzuwarten, ob das von der Bundesregierung gewählte CO2-Bepreisungsystem den Gang zum Bundesverfassungsgericht besteht. Leider fand eine andere Bepreisungsart keine Mehrheit.
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten)