Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz fördert ab sofort Bioabfallvergärungsanlagen von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit bis zu 1,5 Millionen Euro pro Anlage. „Mit Bioabfall das Klima schützen: Das leisten Bioabfallvergärungsanlagen, die aus den Reststoffen wertvolles Biogas gewinnen und so einen Beitrag zur dezentralen Energiewende in unserem Land leisten“, sagte die rheinland-pfälzische Energie- und Umweltministerin Ulrike Höfken heute (30. Januar 2018) in Mainz. Durch Bioabfallvergärungsanlagen erhöhe die Landesregierung im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz den Anteil an regenerativen Energien am Energiemix. „Und die Landwirtschaft profitiert auch davon: Sie kann die Gärreste als aufbereiteten Kompost zum Düngen einsetzen“, führte Höfken an.

Das Umweltministerium fördert auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Fördergrundsätze-Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz“ Machbarkeitsstudien sowie Investitionen in neue und bestehende Bioabfallvergärungsanlagen. Das Fördervolumen beträgt innerhalb der nächsten sechs Jahre rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Anträge können ab sofort von Landkreisen, kreisfreien Städten sowie deren Zusammenschlüsse über die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion an das Ministerium gerichtet werden.

Hintergrund-Info:

In Bioabfallvergärungsanlagen wird aus Bioabfällen ökologisch wertvolles Biogas gewonnen. Dieses kann entweder aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist, oder je nach Bedarf in Blockheizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung von Strom und Wärme umweltfreundlich genutzt werden. In einem weiteren Schritt werden die bei dem Vergärungsprozess anfallenden Gärreste zu hochwertigen Komposten aufbereitet. Diese sind aufgrund ihres Humus- und Nährstoffgehaltes als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel in der Landwirtschaft und dem Weinbau einsetzbar.

Weitere Informationen zur Verwaltungsvorschrift:
https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Klima-_und_Ressourcenschutz/Kreislaufwirtschaft/Foerderung/Foerdergrundsaetze_-_Kreislaufwirtschaft_und_Bodenschutz.pdf