Das Veterinäramt und Verbraucherschutz ist neben vielen anderen Aufgaben im Bereich Tierschutz im Rhein-Neckar-Kreis tätig. Zu diesem Zweck werden von den Mitarbeitenden des Veterinäramts meist sogenannte anlassbezogene tierschutzrechtliche Kontrollen durchgeführt. „Am häufigsten werden wir tätig, weil uns Mitteilungen aus der Bevölkerung zu Missständen in Hunde- und Katzen-, aber auch Pferdehaltungen erreichen. Das ist oft mehrmals täglich der Fall“, erklärt Dr. Constanze Reitzenstein, Leiterin des Referats Allgemeiner Tierschutz. Gemeinsam mit Amtsleiterin Dr. Dominika Hagel und der Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss, stellte sie Anfang Mai 2023 in Wiesloch den Tierschutzbericht 2022 für den Rhein-Neckar-Kreis vor.

Der Tierschutzbereich des Veterinäramts und Verbraucherschutzes hat sich demnach im Jahr 2022 mindestens 256 Tierschutzangelegenheiten angenommen (2021: 275), die eine mindestens einmalige Kontrolle erforderten. Neben den anlassbezogenen Kontrollen werden vom Veterinäramt und Verbraucherschutz auch mindestens ein Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Rhein-Neckar-Kreis tierschutzrechtlich überprüft. Diese Überprüfungen erfolgen sehr häufig in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises. Auch bei Tätigkeiten, die Tierparks, Wildtiergehege und Wildtierauffangstationen betreffen, arbeiten beide Ämter eng zusammen. Nur in wenigen Fällen sind seitens des Veterinäramts Maßnahmen wie Tierfortnahmen und die Auflösung von Tierbeständen sowie Strafanzeigen erforderlich. Im vergangenen Jahr geschah das sechsmal. In schweren Fällen arbeitet das Veterinäramt dabei eng mit der Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.

Egal ob gewerbliche Tierhaltungen wie Reitbetriebe oder Betriebe, die tiergestützte Aktivitäten wie beispielsweise Lama- oder Eseltrekkingtouren anbieten, Hundetrainer, Zoohandlungen, Schädlingsbekämpfer, Betreiber von Tierbörsen und -pensionen oder andere gewerbsmäßig mit Tieren tätige Personen – sie alle benötigen eine tierschutzrechtliche Erlaubnis des Veterinäramts. Hierfür ist neben der Bearbeitung der Anträge und Besichtigung der Räumlichkeiten und Tiere häufig auch eine Prüfung der Sachkunde der Antragstellenden in Fachgesprächen erforderlich. 35 solcher sogenannten Paragraf-11-Erlaubnisse wurden in 2022 ausgestellt (insgesamt gibt es davon im Kreis 342).

Zudem kümmert sich das Veterinäramt um Anträge für tierschutzrechtliche Zulassungen von Tiertransportunternehmen, die im Rhein-Neckar-Kreis ansässig sind. Meist handelt es sich hierbei um Transporteure landwirtschaftlicher Nutztiere und Pferde. Es gibt aber auch Transporteure im Landkreis, die Hunde und Katzen bis hin zu Schlangen gewerblich transportieren. Mehrmals im Jahr werden in Zusammenarbeit mit der Polizei Tiertransportkontrollen entlang der Autobahnen im Kreis durchgeführt. Hierbei werden entsprechende Fahrzeuge von der Polizei aus dem fließenden Verkehr gezogen und unter anderem auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften überprüft.

In baurechtlichen Genehmigungsverfahren ist das Veterinäramt ebenfalls involviert, die tierschutzrechtlichen Vorschriften bereits in der Planungsphase zu überprüfen. Darunter zählen beispielsweise Hundesalons, Reitbetriebe, Zoofachhandel, landwirtschaftliche Betriebe oder gewerbliche Betriebe zur Fischhälterung.

Das Veterinäramt ist ferner bei den Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen nach der „Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde“, die mehrfach jährlich im Rhein-Neckar-Kreis stattfinden, beteiligt. „Die Überwachung des Tierschutzes ist von Fall zu Fall sehr verschieden sowie zeitlich als auch personell sehr aufwendig“, lautet das Fazit von Dr. Dominika Hagel, die das Veterinäramt und Verbraucherschutz leitet.

Tierschutzfälle über den Vollzug im Jahr 2022:

  • 17x Verstoß gegen das TierSchG, Anhörung und / oder Anordnung
  • 5x Fortnahme inkl. Haltungs- und Betreuungsverbot
  • 1x Fortnahme
  • 8x Owi- / Bußgeldverfahren
  • Gesamtzahl 2022: 31 (2021: 15)

 

(Quelle: Rhein-Neckar-Kreis)