Förster Uwe Reinhard, zuständig für die Reviere Neckargemünd, Bammental und Gaiberg, ärgert sich: „Das ist nun schon die zehnte illegale Mountainbike-Strecke, die ich in meinem Revier finde, diesmal im Gemeindewald Bammental.“ Die frisch angelegte Strecke führt unter anderem durch die „Wetzklinge“ oberhalb des Schützenhauses, einem geschützten Waldbiotop. Hier soll sich die Natur eigentlich ungestört von menschlichen Einflüssen entwickeln können – dieser Bereich sei ökologisch betrachtet sehr wertvoll, betont Reinhard, und unterstreicht: „Wo Natur mutwillig gestört wird, hört für mich der Spaß auf!“
„Single-Trails“ in geschützten Gebieten
Wie das Kreisforstamt festgestellt hat, sind in den vergangenen 12 Monaten zahlreiche eigenmächtig und nicht genehmigte „Singe-Trails“ in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises entstanden. Dabei legen Biker die Strecken nach eigenem Gutdünken über Stock und Stein an. Die Trails werden dabei von jeglichem Bewuchs befreit, der Waldboden wird für Sprungschanzen und Steilkurven umgegraben und Nägel in Bäume getrieben. Teilweise wurden sogar illegal Bäume gefällt, wahrscheinlich um Baumaterial zu gewinnen, berichtet Reinhard.
In Baden-Württemberg gilt die 2-Meter-Regel
Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Das baden-württembergische Landeswaldgesetz erlaubt das Radfahren im Wald nur auf geeigneten Wegen, die mindestens zwei Meter breit sein müssen. Auf unbefestigten Trassen im Wald, auf Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der befestigten Wege ist das Radfahren verboten. Ein Verstoß gegen die 2-Meter-Regelung ist eine Ordnungswidrigkeit die, besonders bei Wiederholungstätern, zu hohen Bußgeldern führen kann. Illegale Mountainbike-Strecken werden durch das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises gesperrt.
Kreisforstamt appelliert an Vernunft der Biker
Kreisforstamtsleiter Manfred Robens appelliert an die Vernunft und Einsicht der Mountainbiker: „Für viele Radlerinnen und Radler steht das persönliche Vergnügen im Vordergrund. Verantwortungsbewusste Sportler sollten aber ökologisch sensible Bereiche unbedingt meiden. Es darf nicht sein, dass den MTB-Stollenreifen geschützte Pflanzen oder Tiere wie z.B. Feuersalamander in der Wetzklinge zum Opfer fallen.“
Für legale Strecken ist intensive Abstimmung erforderlich
Dass ein Bedarf an Single-Trails besteht, weiß man bei seiner Behörde natürlich: „Mit Zustimmung der betroffenen Waldbesitzer ist es möglich, einzelne Strecken rechtlich sauber und naturverträglich für das Mountainbiking freizugeben“, erklärt Robens. „Solche MTB-Strecken müssen aber intensiv abgestimmt werden, damit nicht nur die Wünsche der Mountainbiker, sondern auch die Belange der Waldbesitzer, der Wanderer und Spaziergänger, des Naturschutzes und der Jägerschaft berücksichtigt werden. Dabei muss auch geklärt werden, wer die Haftung für mögliche Unfallschäden übernimmt“, so Robens abschließend.
(Quelle: Rhein-Neckar-Kreis)