Derzeit sind dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises 282 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Fälle bekannt, bei denen Varianten festgestellt wurden (Stand: 16. Februar 2021). Die Fälle verteilen sich auf verschiedene Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg. In 73 Fällen wurde dabei die sogenannte britische Variante B.1.1.7 und in 29 Fällen die südafrikanische Variante B.1.351 des Coronavirus detektiert. Bei den restlichen Fällen steht der Nachweis, um welche Virusvariante es sich konkret handelt, noch aus.

Für diese und andere Virusvarianten gilt, dass sich der Schweregrad der Erkrankung und die Übertragbarkeit im Vergleich zum normalen Coronavirus möglicherweise verändern können. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Wirksamkeit der aktuell verwendeten Impfstoffe gegen die neuen Varianten abnimmt, weil die durch die Impfung gebildeten neutralisierenden Antikörper gegen das veränderte Virus schlechter schützen. Diese Phänomene werden derzeit in zahlreichen wissenschaftlichen Studien weiter untersucht.

„Gerade vor dem Hintergrund, dass wir bereits Nachweise von Coronavirus-Varianten in Einrichtungen der Kindertagespflege und im Bereich der Altenpflege festgestellt haben, ist die konsequente Einhaltung der AHAL-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, geeignete Schutzmasken tragen, regelmäßig lüften) umso wichtiger“, sagt die Leiterin des Ermittlungsteams im Gesundheitsamt, Dr. Anne Kühn.

 

(Quelle: Rhein-Neckar-Kreis)