Der Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat als Vorhabenträger am 25. Februar 2022 die überarbeiteten Antragsunterlagen zur Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms XXXIX bei der Stadt Mannheim eingereicht. Die Entscheidung über die Genehmigung der vom Regierungspräsidium zu beantragenden konkreten Maßnahmen zur Dammertüchtigung wird in einem rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren gefasst, das damit begonnen hat. Die Bodenschutz- und Wasserbehörde der Stadt Mannheim wird dabei als Planfeststellungsbehörde tätig.
Hintergrund-Infos
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, hatte bereits am 26. Februar 2021 die Planfeststellung für die Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXXIX in Mannheim beantragt. Unmittelbar nach Eingang der Unterlagen hat die Bodenschutz- und Wasserbehörde der Stadt Mannheim als zuständige Planfeststellungsbehörde die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Offenlagefähigkeit geprüft. Diese Prüfung hat im Mai 2021 ergeben, dass noch Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht. Erst dann kann der Antrag als „vollständig“ bewerten werden. Das Regierungspräsidium hat den Antrag zurückerhalten, um die einzelnen Punkte abzuarbeiten und den Antrag entsprechend zu überarbeiten. Dies ist nun geschehen, sodass der Antrag jetzt erneut bei der Stadt Mannheim abgegeben wurde.
Im nun folgenden ersten Schritt wird der Antrag zunächst auf seine Vollständigkeit geprüft. Dabei findet keine inhaltliche Bewertung statt, sondern es handelt sich um einen rein formellen Akt, bei dem geprüft wird, ob alle Unterlagen für das durchzuführende Verfahren vorliegen und ob aus den eingereichten Papieren und Plänen alle Betroffenheiten zu erkennen sind. Danach erfolgt die Offenlegung der Antragsunterlagen, bei dem die Bevölkerung Einsicht nehmen und Einwendungen vorbringen kann. Die eingegangenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Verbände werden anschließend in einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger erörtert.
Erst ganz am Schluss dieses komplexen Prozesses und nach Abwägung aller Argumente erfolgt eine Entscheidung über den Planfeststellungsantrag. Die Stadt Mannheim hat in diesem Verfahren nicht nur die Rolle als Planfeststellungsbehörde inne, sondern sie ist auch Trägerin öffentlicher Belange (TÖB). In dieser Rolle als TÖB hat sie bereits in 2021 einen Gutachter beauftragt, ein Gutachten anzufertigen, welches Möglichkeiten aufzeigt, vorhandene Bäume auf oder im Nahbereich von neuen oder vorhandenen Dämmen zu erhalten. Dabei soll auch der Einsatz eines statischen Ersatzsystems, z.B. in Form einer selbsttragenden Spundwand aus Stahl, geprüft werden. Sobald die Unterlagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe vollständig vorliegen, kann der Gutachter seine Arbeit aufnehmen.
(Quelle: Stadt Mannheim)