Die Stadt Mannheim wird gegen die Reaktivierung des zweiten Gleises auf der östlichen Riedbahn vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage einreichen. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31. Mai 2022 beschlossen. Ziel ist es, zu verhindern, dass die Bahn mit dem Streckenausbau vorzeitig Fakten schafft, bevor geklärt ist, wie der zunehmende Schienenverkehr in Zukunft durch Mannheim geführt werden soll. Zudem wurden aus Sicht der Stadt die Auswirkungen der Maßnahme auf das Stadtklima und die Grünzüge nicht ausreichend berücksichtigt. Bei ihrem Einwand geht es der Stadt auch um die Prüfung eines Güterzugtunnels.
„Wir haben stets betont, dass, bevor wir über die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit sprechen, es zunächst ein Gesamtkonzept für die Durchfahrt der Mehrverkehre geben muss. Das Ziel muss – im Sinne der Mobilitätswende und unseres Klimaziels 2030 – die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes sein. Diese darf aber nicht zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner im Stadtgebiet erfolgen“, betont Mannheims Erster Bürgermeister Christian Specht und fordert: „Es muss gleichzeitig auch ein optimaler Lärmschutz gewährleistet werden, der sich nicht nur auf den Bereich des 1,7 Kilometer langen Streckenabschnitts des östlichen Riedbahn-Gleises bezieht, sondern den gesamten Schienenverkehr in Mannheim berücksichtigt. Wenn noch nicht klar ist, wie künftig der Güterverkehr durch Mannheim hindurchgeführt wird, dürfen zum jetzigen Zeitpunkt an anderer Stelle keine Tatsachen geschaffen werden.“
Die bisherigen Zahlen der Bahn prognostizieren, dass im Jahr 2025 mehr als 250 Güterzüge täglich durch Mannheim fahren sollen. Ob und inwiefern diese Zahlen künftig nach oben korrigiert werden, ist aktuell noch nicht absehbar.
Hohe Lärmschutzwand würde die städtische Frischluftschneise blockieren
Als Lärmschutz für die Anwohner ist bislang lediglich in zwei Bereichen eine Lärmschutzwand vorgesehen: eine 80 Zentimeter hohe auf der Neckarbrücke und eine vier Meter hohe auf dem ohnehin schon sechs Meter hohen Bahndamm in Neuostheim. Auch hierauf wird sich die Klage der Stadt beziehen: denn eine Wand, die in diesem Bereich letztlich zehn Meter in die Höhe ragt, würde die städtische Frischluftschneise blockieren.
Das Eisenbahn-Bundesamt hatte vor circa zwei Monaten den Ausbau – die „Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der östlichen Riedbahn“ – genehmigt. Startzeitpunkt für die Bauarbeiten wäre demnach 2027. Im Zuge dessen sollen auch drei Eisenbahnüberführungen saniert und eine S-Bahn-Haltestelle in Neuostheim realisiert werden. Die Stadt Mannheim will nun mit der Klage erreichen, dass die Planungen für dieses Vorhaben ausgesetzt werden, bis geklärt ist, wie das Gesamtkonzept für die künftige Schienenstreckenführung der drei großen Abschnitte „Frankfurt – Mannheim, Knoten Mannheim, Mannheim – Karlsruhe“ aussehen soll. Dieses wird aktuell mit der Deutschen Bahn erörtert. Erste Ergebnisse werden Ende 2023 erwartet.
(Quelle: Stadt Mannheim)