In der anhaltenden Debatte um die Parkraumsituation in der Mannheimer Oststadt setzt sich der FUSS e.V. Mannheim für die Wahrung der Mindeststandards für Fußgänger ein. Der Verein unterstützt dabei die Entscheidungen der Stadtverwaltung, die vom Gemeinderat beschlossene Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern konsequent einzuhalten.

„Die Forderung nach mehr Schrägparkplätzen in der Nietzschestraße auf Kosten des Fußverkehrs ist nicht darstellbar“, erklärt Patrick Bernhagen von der Mannheimer Ortsgruppe des Fachverbands FUSS e.V. „Diese 1,50 Meter sind bereits das absolute Mindestmaß – ein Kompromiss weit unter den fachlichen Standards.“

Fachstandards fordern deutlich mehr Platz für Fußgänger

Die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen“ (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sehen mindestens 2,50 Meter für einen regelkonformen Gehweg vor. Dieselbe Mindestbreite von 2,50 Metern gilt laut dem Regelwerk für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) für Wohnstraßen wie die Nietzschestraße und Leibnizstraße. Das ist deutlich mehr als die stadtweit und somit auch in der Oststadt umgesetzten 1,50 Meter.

Mit den verfügbaren 6,10 Metern Seitenraumbreite in der Nietzschestraße ist es schlicht unmöglich, sowohl Schrägparkplätze mit 5,05 Metern Tiefe als auch den Mindestgehweg von 1,50 Metern unterzubringen.

Die Mannheimer Ortsgruppe des Fachverbands FUSS e.V. unterstützt die Ausweisung von mehr Bewohnerparkständen in der Oststadt. „Die Aussage, dass Pendler/innen die Oststadt als ‚Paradies für freies Parken‘ nutzen, zeigt das Problem“, erklärt Carmen Fontagnier von FUSS e.V. Mannheim. „Durch Ausweiten des Bewohnerparkens und der Parkraumbewirtschaftung könnten die Interessen der Anwohner gewahrt und der Parksuchverkehr reduziert werden.“

Die Stadtgesellschaft muss sich fragen, ob öffentlicher Raum vorrangig als Abstellfläche für private PKW dienen soll oder als Lebens- und Mobilitätsraum für alle Bürger.

Der FUSS e.V. Mannheim fordert:

  1. Konsequente Einhaltung der vom Gemeinderat beschlossenen Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern, perspektivisch Erweiterung auf die Mindestbreite von 2,50 Metern entsprechend der in Deutschland geltenden Fachstandards RASt und EFA.
  2. Ausweiten des Bewohnerparkens und der Parkraumbewirtschaftung in der Oststadt.
  3. Förderung von Alternativen zum privaten PKW durch Carsharing-Stationen und den Ausbau des ÖPNV.
  4. Gerechte Verteilung des öffentlichen Raums mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen.

 

(Quelle: FUSS e.V. Mannheim)