Foto: PVH Heidelberg

Die Stadt Ludwigshafen aktualisiert derzeit den Lärmaktionsplan. Hierfür können Bürger bis 31. August 2019 per E-Mail oder ausgefülltem Coupon (in der neuen LU) störende Lärmquellen, die vom Verkehr ausgehen, nennen und Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der aus dem Schienenverkehr resultierende Bahnlärm wird vom Eisenbahnbundesamt direkt erfasst.

„Die Anregungen werden auf Realisier- und Finanzierbarkeit geprüft, dokumentiert und dann zusammen mit den noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus den vergangenen Lärmaktionsplänen zur Diskussion gestellt. Maßnahmen wie das Einführen eines Tempolimits oder das Errichten von Lärmschutzwänden verbessern ebenso wie viele kleinere Maßnahmen die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erheblich“, erläuterte Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger in einem Pressegespräch am 1. Juli 2019.

Was konnte bislang umgesetzt werden?

Mit der Elektrifizierung der Bahnlinie durch die BASF wurde der Nahverkehr in Ludwigshafen verbessert. Neue Radwege wurden geschaffen, andere saniert (z.B. Erzbergerstraße, Industriestraße und Verbindung zwischen Rheingönheim und Mundenheim). Damit werden Anreize geschaffen, ohne Auto sicher von A nach B zu gelangen. Auch zahlreiche Fahrbahnen wurden saniert. Besonders hervorzuheben ist die Lagerhausstraße, die mit einem sogenannten lärmoptimierten Asphalt versehen wurde. Dieser soll nun auch bei der geplanten Sanierung der Sternstraße eingesetzt werden. Dort ist die maximal zulässige Geschwindigkeit von 22.00 bis 6.00 Uhr auf 30 Stundenkilometer herabgesenkt worden. Motoren-, Reifen- und Windgeräusche konnten damit reduziert werden.

Durch „grüne Wellen“ (z.B. Rheinallee) werden Anfahrvorgänge minimiert und dadurch wird eine Lärmentlastung erreicht. Die „grünen Wellen“ sind auf eine bestimmte Verkehrsmenge ausgelegt, weshalb man vielleicht trotzdem manchmal an einer roten Ampel warten muss. Auch hier wird sich einiges verändern: Die Stadt Ludwigshafen wird über eine intelligente bedarfsorientierte Verkehrssteuerung gezielt „grüne Wellen“ fördern. Durch den flüssigeren Verkehr wird es weniger Halte an den Ampeln und dadurch weniger Luftschadstoffe und weniger Lärm geben.

Wie geht es weiter?

Die Stadt hat auf Basis seiner erfassten Verkehrszahlen ein Hamburger Ingenieurbüro beauftragt, eine Schallberechnung vorzunehmen. Dies ermöglicht ein digitales Stadtmodell, in dem alle Gebäude mit der entsprechenden Höhe, alle Grünflächen und unbebauten Flächen hinterlegt sind. Hiermit bekommt die Stadt einen Überblick über die Lärmsituation in Ludwigshafen, der mit den Anregungen aus der Bevölkerung ergänzt wird. Lärmmessungen würden keine repräsentativen Ergebnisse liefern. Belastbar wären die Messungen erst, wenn über ein ganzes Jahr lang täglich 24 Stunden gemessen werden würde.

Was bedeutet Lärm eigentlich?

Lärm ist keine definierte messbare Größe, weil jeder Mensch anders auf Geräusche reagiert. Eine messbare Größe ist der Schalldruck. Dieser wird als Schalldruckpegel in Dezibel (dB) angegeben. Eine Verdoppelung der Zahl der Schallquellen (z.B. Kraftfahrzeuge) entspricht einer Zunahme des Schalldruckpegels um 3 dB. Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge führt noch nicht dazu, dass das Geräusch auch als „doppelt so laut“ empfunden wird. Das menschliche Gehör empfindet erst bei einer Zunahme des Schalldruckpegels um 10 dB Verdopplung der Lautstärke.

Gesundheitsgefährdungen sind bei Dauerbelastungen ab einem 24-Stunden-Wert von 65 dB und ab einem Nachtmittelwert von 55 dB nicht auszuschließen. Bei Neubauten müssen deshalb diese Grenzwerte eingehalten werden. Die zu erwartenden Schalldruckpegel werden bereits im Bauprozess durch Simulation der Schallausbreitung im Baugebiet ermittelt. Anhand der Ergebnisse lassen sich Baumaterialien gezielt auswählen.

Weitere Informationen:
www.ludwigshafen.de/nachhaltig/umwelt/luft-und-laerm/umgebungslaermrichtlinie/

Zum Lärmaktionsplan und den Lärmkarten der Bahn:
www.laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba

Hier können Anregungen abgegeben werden:
laermaktionsplanung@ludwigshafen.de