Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes haben die Nahverkehrspläne die Belange der Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stärker zu berücksichtigen. Ziel ist es, eine vollständige Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen. „Für mobilitätseingeschränkte Personen ist die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine wichtige Grundlage, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der anstehenden infrastrukturellen Großbaumaßnahmen im Stadtgebiet von Ludwigshafen sind barrierefreie Haltestellen ein wichtiger Baustein für einen noch attraktiveren ÖPNV“, unterstreicht Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt.
Konkret geht es bei der Barrierefreiheit von Haltestellen um erhöhte Bordsteinkanten, die das Ein- und Aussteigen erleichtern, und den Einsatz von taktilen und farbdifferenzierten Leitsystemen im Gehwegbelag, anhand derer sich seheingeschränkte Personen orientieren können. Zur Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen wurden im Nahverkehrsplan 2018 entsprechende Priorisierungen, Ausbauziele und Verknüpfungen mit anderen Maßnahmen genannt.
Nahverkehrsplan: 42 Stadtbahnhaltestellen, die barrierefrei ausgebaut werden sollen
Im Nahverkehrsplan sind 42 Stadtbahnhaltestellen aufgeführt, die in Zusammenarbeit mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH barrierefrei ausgebaut werden sollen. Acht der insgesamt 13 Haltestellen der höchsten Prioritätsstufe werden alleine im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Maßnahme Linie 10 in Friesenheim barrierefrei umgebaut.
Bushaltestellen werden durch die Stadt Ludwigshafen ausgebaut. Insgesamt gibt es 370, von denen 183 noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. 81 davon sind im Nahverkehrsplan priorisiert. Elf davon sind bereits realisiert. Weitere 15 Haltestellen sollen noch in diesem Jahr geplant und in 2021 beziehungsweise spätestens 2022 umgebaut werden. Es verbleiben somit 55 Bushaltestellen, die noch zum barrierefreien Ausbau anstehen.
Für die Stadt Ludwigshafen ergibt sich durch die zeitlichen Vorgaben der Gesetzgebung ein erhöhter Planungs- und Finanzierungsbedarf. Bis 2022 wird die Stadt die zeitlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes dementsprechend nicht umsetzen können. Dies wurde bereits im Nahverkehrsplan 2018 dargelegt. Zum einen ist dies durch die begrenzten zur Verfügung stehenden Personalressourcen begründet, zum anderen aber auch darin, dass die Stadt Ludwigshafen eine starke ÖPNV-Infrastruktur vorweisen kann, zu der auch eine hohe Zahl an Haltestellen gehört, die es weiterhin kontinuierlich und sukzessive barrierefrei umzubauen gilt.
(Quelle: Stadt Ludwigshafen)