Wer seine Stadt nicht sauber hält und beispielsweise Zigarettenkippen, Kaugummis, Pappbecher, Taschentücher, Lebensmittelreste und Dosen achtlos auf Straßen, Gehwege und in Grünanlagen hinterlässt, riskiert ein wesentlich höheres Bußgeld als es in der Vergangenheit der Fall war. Das Gleiche gilt für illegal entsorgten Rest-, Sperrabfall und für Altreifen.

So kann eine weggeworfene Zigarettenkippe anstatt 10 nun 125 Euro und ein Kaugummi anstatt 15 nun 150 Euro kosten. Die letztendliche Höhe der festzusetzenden Bußgelder wird durch die Untere Abfallbehörde im Zuge der Ordnungswidrigkeitsverfahren festgelegt, diese orientieren sich am jeweiligen Einzelfall. Hierbei gibt es einen Rahmen, der zwischen 50 und 250 Euro liegt. Das Ablagern von Restabfall kann bis zu 800 Euro, Sperrabfall bis zu 2.500 Euro und Altreifen können mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro belangt werden.

Ziel: Landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Grundlage dafür, dass höhere Bußgelder bei abfallrechtlichen Verstößen erhoben werden, ist eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, die im Dezember 2020 in Kraft trat. Aus formalen Gründen musste der Ludwigshafener Stadtrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2021 den Stadtratsbeschluss über die „Festlegung der Bußgeldhöhen für nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Ludwigshafen“ aus dem Jahr 2003 aufheben und die neue Vorschrift des Umweltministeriums zur Kenntnis nehmen. Ziel der Änderung ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes sicherzustellen.

„Ich hatte mich beim Land nachdrücklich und mit Erfolg dafür stark gemacht, Delikte im Abfallbereich mit höheren Bußgeldern belangen zu können. Ich hoffe, dass wir die Personen, die unsere Stadt in der Vergangenheit vermüllt haben, durch die hohen Bußgelder abschrecken können. Wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger dazu bringen, ihren Abfall über die zahlreichen im Stadtgebiet aufgestellten Abfalleimer zu entsorgen und Rest- und Sperrabfall ordnungsgemäß bei einem unserer drei Wertstoffhöfe abzugeben. Der höhere Bußgeldkatalog ist neben dem Mängelmelder, dem Einsatz von Müllsheriffs und der Plakataktion ein weiterer Baustein, um das Vermüllungsproblem in Ludwigshafen zu mindern“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Ein Konzept unter welchen rechtlichen Bedingungen eine Videoüberwachung möglich ist, ist in Arbeit. Ein Gespräch zu einem Videoüberwachungskonzept habe mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz bereits stattgefunden.

 

(Quelle: Stadt Ludwigshafen)