Aufgrund der Corona-Pandemie wird für den Einschulungs-Jahrgang 2022/23 die Pflicht der Gesundheitsämter ausgesetzt, die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorzunehmen. Dies hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit den Gesundheitsämtern im Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt.

Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben, werden untersucht

Folglich finden keine Einschulungsuntersuchungen statt. Sollte sich die Lage im Hinblick auf das Infektionsgeschehen ändern, wird geprüft, ob eine Untersuchung der sogenannten „Kann-Kinder“ stattfinden kann. Die Schuleingangsuntersuchungen werden nicht nachgeholt. Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben, werden untersucht. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sowie für Kinder mit Beeinträchtigung des Sehens und Hörens, wird das Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße Einzelfalllösungen herbeiführen. Die betroffenen Familien werden vom Gesundheitsamt gesondert kontaktiert.

 

(Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)