Die Brandschutzklappe eines Abluftkanals hat sich im bereits endgültig abgeschalteten Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) weder vollständig schließen noch öffnen lassen. Das hatte eine wiederkehrende Prüfung ergeben. Bei der Untersuchung der Klappe zeigte sich, dass dieses Verhalten auftritt, solange die Lüftungsanlage im Normalbetrieb ist. Bei geänderter Lüftungsfahrweise bewegte sich die Klappe anforderungsgerecht. Aufgrund des Befundes hat der Betreiber zwei Tage später neun weitere, unter vergleichbaren Bedingungen eingebaute, Klappen geprüft. Sieben der Klappen waren in Ordnung, zwei Klappen schlossen bei Normalbetrieb der Lüftungsanlage ebenfalls nicht vollständig.
Sicherheitstechnische Bedeutung ist gering
Damit die Brandschutzklappen auch im Normalbetrieb der Lüftung wieder ordnungsgemäß schließen, hat der Betreiber daraufhin die Einstellungen an der Lüftungsanlage geändert und überprüft. Die betroffenen Brandschutzklappen befinden sich in Lüftungskanälen, die der Unterdruckhaltung im Reaktorhilfsanlagengebäude dienen. Die Aufgabe der Brandschutzklappen besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchgasausbreitung durch diese Kanäle zu verhindern.
Die Brandschutzklappen sind nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzepts. Die weiteren Einrichtungen zur Branderkennung und -bekämpfung hätten uneingeschränkt zur Verfügung gestanden. Zudem dienen die betroffenen Brandschutzklappen nicht der brandschutztechnischen Trennung zwischen Redundanzen von sicherheitstechnisch wichtigen Systemen.
„Daher ist die konkrete sicherheitstechnische Bedeutung des nicht vollständigen Schließens der jeweiligen Brandschutzklappen gering. Dass mehrere Brandschutzklappen betroffen waren, deutet jedoch auf eine systematische Ursache hin, die noch genauer geklärt werden muss, um die Frage der Übertragbarkeit auf weitere Brandschutzklappen zu beurteilen“, teilte das baden-württembergische Umweltministerium am 17. November 2021 mit.
Die Einstufung durch den Genehmigungsinhaber erfolgte in: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)