„Die Mittel aus unserem Agrarumweltprogramm HALM werden trotz der erschwerten Rahmenbedingungen durch die Corona-Krise zeitgerecht ausgezahlt. Über 90 Prozent der Fördergelder werden bereits in den nächsten Tagen auf den Konten der Landwirte eingehen. Die restlichen Zahlungen folgen in den nächsten Wochen“, sagte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz am 7. April 2020 in Wiesbaden. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um in schwierigen Zeiten die Liquidität der Betriebe zu sichern.“
„Mit der HALM-Förderung unterstützen wir eine besonders umwelt- und klimagerechte Landwirtschaft. In diesem Jahr haben sich viele Landwirtinnen und Landwirte für eine umweltgerechte Bewirtschaftung entschieden, die Zahl steigt stetig an. Das zeigt, dass die hessischen Bäuerinnen und Bauern für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen Verantwortung übernehmen. Dafür stellen wir 42 Millionen Euro Förderung bereit, denn wir wollen, dass diese Gemeinwohlleistungen angemessen honoriert werden“, betonte die Ministerin.
Über 9.000 Betriebe erhalten Fördergelder aus dem HALM-Programm
Über 9.000 Betriebe erhalten Fördergelder aus dem HALM-Programm. Somit werden bereits auf 250.000 Hektar bewirtschafteter Fläche – das ist ein Drittel der gesamten hessischen Agrarfläche – besonders umweltschonende Maßnahmen umgesetzt. „Alle landwirtschaftlichen Betriebe, ökologische wie auch konventionelle, profitieren von dieser Förderung. Denn unser Ziel ist es, möglichst viele Betriebe für eine umweltschonendere Praxis zu gewinnen“, bekräftigte die Ministerin weiter.
Die größten Anteile der HALM-Förderung entfallen auf den ökologischen Landbau und die extensive Grünlandbewirtschaftung. Viele Landwirte engagieren sich darüber hinaus für die fachgerechte Pflege von hochwertigen Lebensraumtypen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Außerdem wird das Anlegen von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen gefördert, dies kommt dem Wasser- und Bodenschutz zu Gute. Mit der Förderung von landesweit mehr als 3.000 Hektar Blühflächen, naturbelassenen Ackerrandstreifen und Ackerwildkrautflächen leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt und der wildlebenden Insekten.
Erstmals Anträge für die neu eingeführte Schaf- und Ziegenprämie
Seit dem 1. April 2020 können außerdem innerhalb des HALM-Förderprogramms erstmals Anträge für die neu eingeführte Schaf- und Ziegenprämie beantragt werden. Dadurch soll die wirtschaftliche Grundlage der extensiven Weidetierhaltung gestärkt und mit ihr eine tragende Säule der naturschutzgerechten Landschaftspflege erhalten werden.
(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)