Das neue hessische „Sonderprogramm für Eigenheime“ geht an den Start: Ab sofort können Anträge bei der landeseigenen Förderbank, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen, gestellt werden. Die Fördermittelberatung übernimmt die Landesenergieagentur (LEA) Hessen. „Aus dem ,Neuen Hessenplan‘ stehen für das Sonderprogramm in den kommenden Jahren insgesamt 25 Millionen Euro als Zuschuss für die energetische Sanierung von Häusern zur Verfügung. Wir erwarten einen ordentlichen Schub für die Sanierungsquote bei Wohngebäuden und damit für den Klimaschutz“, sagte Hessens Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir am 09. Februar 2021 in Wiesbaden.

Energetische Sanierungen unterstützen

„Es wird immer noch zu viel Energie beim Heizen und für Warmwasser verbraucht. In Hessen sind das mehr als 80 Prozent des Energieverbrauchs in Wohngebäuden. Kurz: Es heizen noch zu viele Menschen zum Fenster raus und das wollen wir ändern. Unser Ziel ist, bis 2025 die Sanierungsquote von Wohngebäuden in Hessen von einem auf zwei Prozent pro Jahr anzuheben“, so Al-Wazir. „Zugleich ist das Sonderprogramm aus dem Neuen Hessenplan ein Konjunkturprogramm für das Handwerk und sorgt für volle Auftragsbücher bei Ingenieuren, Planern, Architekten und Energieberatern.“

Das „Sonderprogramm für Eigenheime – sanieren, sparen, Klima schonen“ unterstützt Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur KfW-Förderung des Bundes bei der energetischen Sanierung ihres Wohngebäudes. Auf diese Weise können Investitionen in besonders effiziente energetische Modernisierungen mit insgesamt bis zu 60.000 Euro gefördert werden. „Damit übernehmen Bund und Land bis zur Hälfte der Kosten – darum lautet unser Motto auch ,Komm, wir machen 50-50‘“, sagte Al-Wazir.

Energiewende fördern

Voraussetzung für den Zuschuss aus dem hessischen Sonderprogramm ist die Modernisierung nach der KfW-Effizienzhaus-Klasse 55, 70 oder 85. Je besser der Standard, umso höher der Zuschuss. Modernisierungen, für die eine Förderzusage der KfW ab dem 9. Februar 2021 erteilt wird, können eine ergänzende Förderung durch das Land Hessen erhalten. Förderanträge für den Landeszuschuss können dann gemeinsam mit der KfW-Zusage oder einem KfW-Kreditvertrag mit der Hausbank bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden.

Nachfrage steigt

Die Beratung im Vorfeld eines Antrags übernehmen die Mitarbeiter der Landesenergieagentur. Der Geschäftsführer der LEA, Dr. Karsten McGovern: „Das Interesse an einer klimafreundlichen Modernisierung des Eigenheims ist jetzt schon groß. Wir haben seit Dezember mehr als 500 Anfragen von Modernisierungswilligen erhalten. Und auch die Energieberaterinnen und Energieberater melden uns eine deutliche Steigerung der Nachfrage, nachdem das hessische Wirtschaftsministerium eine Erhöhung der Förderquote mit Blick auf die Konjunkturförderung und den Klimaschutz angekündigt hat.“

Mit der Förderung soll eine Komplettmodernisierung in Kombination aus beispielweise Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster und Türen, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Anschluss an Nah- oder Fernwärme oder Erneuerung oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen erfolgen.

 

(Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)